Staatskanzlei

Änderung des Landesplanungsvertrages erhöht Transparenz der Landesplanung

Zu den Ergebnissen der Kabinettsitzung teilt Regierungssprecher Thomas Braune mit:

veröffentlicht am 14.03.2006

Die Landesregierungen der Länder Berlin und Brandenburg haben heute eine Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Landesplanung sowie des Regionalplanungsgesetzes beschlossen. Die neuen Regelungen setzen Vorgaben der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme sowie des Raumordnungsgesetzes um. Die Richtlinie für „Strategische Umweltprüfung“, so genannte SUP-Richtlinie, hat zum Ziel, Pläne und Programme mit voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen einer Umweltprüfung zu unterziehen. Bisher fand eine Umweltverträglichkeitsprüfung nur im fachrechtlichen Zulassungsverfahren für bestimmte Projekte statt. Da aber wichtige Entscheidungen nicht erst im konkreten Zulassungsverfahren, sondern bereits vorher fallen können, knüpft die SUP-Richtlinie an Planungen und Programmen an, in denen der rechtliche Rahmen für zukünftige Genehmigungsentscheidungen gesetzt wird. Raumordnungsminister Frank Szymanski: „Die Auswirkungen von Projekten auf die Umwelt werden frühzeitig ermittelt, beschrieben und bewertet. Die Ergebnisse, die in einem Umweltbericht zusammengefasst werden, können dadurch so früh wie möglich bei allen behördlichen Entscheidungen berücksichtigt werden.“ Der Unterschied zur bisher bereits erfolgten Berücksichtigung von Umweltbelangen bei hochstufigen Plänen und Programmen liegt in dem vorgegebenen systematisierten und formalisierten Prüfverfahren und in der Beteiligung der Öffentlichkeit. Jedem, der am aufzustellenden Plan interessiert ist oder von ihm voraussichtlich betroffen sein wird, wird Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Dazu werden die Planentwürfe mit dem Umweltbericht bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den Berliner Bezirken und der für die vorbereitende Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung von Berlin ausgelegt und zusätzlich ins Internet eingestellt. Die Landesregierungen sehen in der Umsetzung dieser EU-Richtlinie einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und zu mehr Transparenz in der Landesplanung.