Staatskanzlei

Weiterer Schritt bei Zusammenarbeit mit Berlin: Kabinett stimmt Entwurf eines Staatsvertrages über die Bergbehörde und energieaufsichtliche Zuständigkeiten zu

Zu den Ergebnissen der Kabinettsitzung teilt Regierungssprecher Thomas Braune mit:

veröffentlicht am 14.03.2006

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung dem Abschluss eines „Staatsvertrages mit dem Land Berlin über die Bergbehörde und energieaufsichtliche Zuständigkeiten“ zugestimmt. „Der Staatsvertrag stellt einen weiteren Schritt zur Intensivierung der Zusammenarbeit der Länder Brandenburg und Berlin dar“, hob Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns hervor. Bergbauvorhaben in Brandenburg und Berlin werden von einer Behörde nach einheitlichen Standards betreut und genehmigt. Ebenso werden Energie- und Produkteinleitungen von Brandenburg nach Berlin und umgekehrt von einer Behörde betreut und genehmigt. „Dies führt zu einheitlichen Standards und kann Genehmigungsverfahren beschleunigen“, so Minister Junghanns weiter. Der bisherige Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg über die Bergbehörden stammt aus dem Jahr 1996. Dieser muss infolge der Zusammenlegung des ehemaligen Landesbergamtes und des Landesamtes für Geowissenschaften und Rohstoffe zum brandenburgischen Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) im Jahre 2004 angepasst werden. Im neuen Staatsvertrag ist das LBGR mit Sitz in Cottbus als Bergbehörde des Landes Berlin benannt. Daneben wird das LBGR mit der Wahrnehmung weiterer Aufgaben für das Land Berlin betraut. Das Land Berlin hat darum gebeten, dem LBGR auch bestimmte Vollzugsaufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz zu übertragen, die im Wesentlichen Planverfahren für Energieanlagen (d.h. Hochspannungsfreileitungen, Gasversorgungsleitungen) betreffen. Für das Land Brandenburg werden diese Aufgaben bereits jetzt vom LBGR wahrgenommen. Dem Land Brandenburg entstehen keine Kosten durch die Aufgabenwahrnehmung für das Land Berlin. Das Land Berlin zahlt dem Land Brandenburg einen jährlichen kostendeckenden Verwaltungskostenbeitrag. Nach der Befassung des Kabinetts werden sich nun die Landesparlamente mit dem Entwurf des Staatsvertrages zu befassen haben. Erst wenn beide Landesparlamente ihre formelle Zustimmung gegeben haben, kann der Entwurf ratifiziert werden und der Staatsvertrag in Kraft treten.