Staatskanzlei

Kabinett macht Weg frei für Föderalismusreform

veröffentlicht am 07.03.2006

Das Kabinett hat am Dienstag den Weg für eine Beratung der Föderalismusreform im Bundesrat freigemacht. In der kommenden Sitzung des Bundesrates am Freitag soll das Gesetzespaket in den Innenausschuss überwiesen werden. Aller Voraussicht nach kann dann auf der Bundesratssitzung am 7. April die Einbringung der Gesetze in den Bundestag beschlossen werden. Das Reformvorhaben soll zu einer Entflechtung der rechtlichen und finanziellen Beziehungen zwischen den Ländern und dem Bund führen. Hierdurch soll die Handlungsfreiheit beider staatlicher Ebenen gestärkt werden. Die Verantwortlichkeiten für politisches Handeln sollen so für die Bürger besser erkennbar sein. Die Föderalismusreform ist Ergebnis eines Kompromisses zwischen den Ländern und dem Bund, bei dem beide Seiten Zugeständnisse an die jeweils andere Seite machen mussten. Die Länder haben eine Vielzahl von Gesetzgebungszuständigkeiten vom Bund zurückerhalten. Hervorzuheben sind insbesondere die Zuständigkeit für die Beamtenbesoldung, das Hochschulrecht, das Presserecht, den Strafvollzug und Teile des Umweltrechts. Im Gegenzug soll der Bund die Möglichkeit erhalten, auf wichtige Regelungsbereiche zugreifen zu können, ohne dass er die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung darlegen muss. Ein weiterer wichtiger Punkt der Reform ist der Versuch, den Einfluss des Bundesrates und damit der Länder auf die Bundesgesetzgebung zurückzudrängen. Deshalb soll der Bund künftig Gesetze zur Gestaltung von Verwaltungsverfahren ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen dürfen. Dieses Erfordernis hat in der Vergangenheit häufig zu Blockaden von Bundesgesetzen durch den Bundesrat geführt – häufig aus Gründen, die nicht sach-, sondern eher parteipolitischer Natur waren. Die Länder sollen allerdings von den Verfahrensgesetzen des Bundes in der Regel abweichen dürfen. Schließlich haben sich Bund und Länder in einer Vielzahl von Finanzthemen auf eine Entflechtung geeinigt. Hervorzuheben ist hier der Abbau der sogenannten Gemeinschaftsaufgaben, die eine gemeinsame Finanzierung von Großprojekten etwa des Hochschulbaus zum Gegenstand haben. Hier werden die Länder künftig freiere Hand in der Finanzierung haben. Die Mittel des Bundes sollen voraussichtlich bis 2019, zumindest jedoch bis 2013 in der bisherigen Größenordnung zur Verfügung gestellt werden. In einem zweiten Schritt sollen die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern neu ausgerichtet werden. Die Gespräche hierzu werden im Frühjahr aufgenommen. Der Versuch einer Entflechtung der staatlichen Ebenen ist zu begrüßen. Er führt durch die Neuaufteilung der Gesetzgebungskompetenzen vor allem zu einer Stärkung der Landesparlamente. Er eröffnet in einer maßvollen Weise die Möglichkeit eines Wettstreits der Länder um die besseren Konzepte, ohne zu einem Paradigmenwechsel zu führen im Sinne einer Abkehr von einem solidarischen hin zu einem konkurrierenden Föderalismus. Die Möglichkeit der Länder, voneinander abweichende Bestimmungen zu treffen, soll nicht zu einem Rückfall in die vielbeschworene Kleinstaaterei führen. Es ist daher ein verantwortungsvoller Umgang mit den neu gewonnenen Kompetenzen erforderlich, der den regionalen Unterschieden Rechnung trägt, ohne die überörtlichen Zusammenhänge, insbesondere die Aspekte des Umweltschutzes, aus dem Auge zu verlieren. Der zwischen den Vertretern des Bundes und der Länder gefundene Kompromiss verteilt Zugewinne und Zumutungen in angemessener Weise.