Staatskanzlei

Durchbruch in Straßburg – Harms begrüßt Kompromiss zur EU-Dienstleistungsrichtlinie

veröffentlicht am 16.02.2006

Brandenburg sieht mit dem heute vom EU-Parlament verabschiedeten Gesetzentwurf zur Dienstleistungsrichtlinie ein Beispiel dafür, wie Erhalt und Weiterentwicklung des europäischen Sozialmodells mit Entbürokratisierung für mehr Wirtschaftswachstum in Einklang zu bringen sind. Mit Genugtuung registrierte der Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europaangelegenheiten, Staatssekretär Gerd Harms, dass mit dem Kompromiss die sozialen Arbeitnehmerrechte gewahrt werden. Zugleich verwies er auf die Chancen, die sich für brandenburgische Unternehmen ergeben. Harms erklärte am Donnerstag: „Mit der erzielten Lösung wird der Kommissionsentwurf deutlich entschärft und sichergestellt, dass Standards im Arbeits- und Sozialrecht, beim Verbraucherschutz und im Umweltbereich in den EU-Mitgliedsländern nicht unter Druck geraten. Die sozialen Rechte und der Schutz der Arbeitnehmer bleiben gewahrt. Der Kompromiss spiegelt damit wider, wofür sich das Land Brandenburg und sein Ministerpräsident Matthias Platzeck im Gesetzgebungsprozess nachdrücklich eingesetzt haben. Die Richtlinie bietet zugleich für Dienstleister aus Brandenburg deutliche Chancen: Entbürokratisierung und Rechtssicherheit erleichtern den Zugang zu den Märkten der anderen EU-Mitgliedstaaten. Das Land Brandenburg erwartet, dass der Europäische Rat nun auf Basis dieses Kompromisses zügig eine Entscheidung fällt.“ Das Europäische Parlament hatte den Gesetzentwurf am Donnerstag in erster Lesung mit wesentlichen Änderungen in zentralen Punkten verabschiedet. Das Herkunftslandprinzip, nach dem Dienstleister bei Tätigkeiten im EG-Binnenmarkt nur den Regeln ihres jeweiligen Heimatlandes unterworfen werden sollten, wurde gestrichen. Ein legal in einem EU-Mitgliedstaat arbeitender Dienstleister darf nun seine Dienste in jedem anderen EU-Mitgliedstaat erbringen, wobei jedoch die Regeln und Gesetze des Ziellandes gelten. Die Reichweite der Richtlinie wurde eingeschränkt: Sie soll grundsätzlich nur für marktfähige, kommerzielle Dienstleistungen gelten. Weite Bereiche der Daseinsvorsorge wurden ausgenommen. Die Mitgliedstaaten der EU sollen verpflichtet werden, alle Hindernisse für grenzüberschreitende Dienstleistungen abzubauen, die diskriminierend und protektionistisch wirken. Sie können aber eingreifen, wenn sie die öffentliche Ordnung oder Sicherheit, die Volksgesundheit oder den Umweltschutz beeinträchtigt sehen.