Staatskanzlei

Existenzgründungsförderung hat sich bewährt

veröffentlicht am 14.02.2006

Über die Ergebnisse einer Evaluation der gemeinsamen Existenzgründungsförderung durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie und des Ministeriums für Wirtschaft informierte heute Arbeitsministerin Dagmar Ziegler das Kabinett. „Die Gesamteinschätzung ist sehr positiv. Unsere gemeinsame Existenzgründungsförderung hat von den Experten gute Noten bekommen“, hob Dagmar Ziegler hervor. In der Wirkungsanalyse wurden sowohl die Förderung zur qualifizierenden Beratung von Existenzgründerinnen und –gründern in der Vorgründungsphase (Lotsendienste) nach der Richtlinie des MASGF als auch die Förderung von beratender Begleitung (Coaching) kleiner und mittlerer Unternehmen in der Nachgründungsphase (CoNaG) nach der Richtlinie des MW untersucht. Die Evaluatoren attestierten den Lotsendiensten eine große Reichweite. Etwa 5.100 gründungswillige Personen wurden im Untersuchungszeitraum 2001 bis 2005 von den Lotsendiensten betreut; der Frauenanteil stieg im Untersuchungszeitraum auf rund 40% . Die Arbeit der Lotsendienste wurde von 70% der Betreuten überwiegend gut bis sehr gut bewertet. Ministerin Ziegler: „Über zwei Drittel der Gründungswilligen, die von den Lotsendiensten betreut wurden, haben den Schritt in die Selbstständigkeit vollzogen. Damit hat sich unsere Investition gelohnt. Wir sind mit diesem Förderangebot auf dem richtigen Weg.“ Die Wirkung der Lotsendienste lasse sich auch daran ablesen, dass 91% der Betreuten noch heute ihr Unternehmen führen und dass im Vergleich zum Gründungszeitpunkt die Zahl ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestiegen ist. Ministerin Ziegler betonte: „Die Förderung der Lotsendienste wird in gleicher Form bis Ende Februar 2007 durch das Arbeitsministerium fortgesetzt. 4,8 Mio. Euro stehen dafür vom Land und aus dem Europäischen Sozialfonds in diesem und nächsten Jahr bereit.“ In Vorbereitung der neuen EU-Förderperiode prüfe das MASGF in diesem Jahr, wie ab 2007 die Existenzgründungsförderung weiterzuführen ist. Die Evaluation wurde im Auftrag beider Ministerien vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG-Dresden) durchgeführt und aus Mitteln des Landes, des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert und wird demnächst veröffentlicht.