Staatskanzlei

Landesregierung stellt Weichen für Brustkrebs-Früherkennung

veröffentlicht am 07.02.2006

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Brustkrebs-Früherkennungsprogramms und zur Einführung einer Meldepflicht für Krebserkrankungen zugestimmt. „Die Weichen für das flächendeckende Mammographie-Screening in Brandenburg sind gestellt“, sagte Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler. „Nun ist die Selbstverwaltung von Kassenverbänden und Ärzten im Land gefordert, das Mammographie-Screening in Brandenburg weiter voranzubringen und mit Leben zu erfüllen“, betonte Ziegler. Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Pro Jahr erkranken in Deutschland über 47.000 Frauen an Brustkrebs, knapp 18.000 Frauen sterben jährlich an Brustkrebs. In Brandenburg sind mehr als 1.500 Frauen betroffen, 500 Frauen sterben pro Jahr an Brustkrebs. Frauen über 50 Jahre sind überdurchschnittlich betroffen. Alle Frauen im Alter vom 50. bis zum vollendeten 70. Lebensjahr haben alle zwei Jahre einen Anspruch auf ein Mammographie-Screening. „Je früher der Brustkrebs erkannt wird, desto besser sind die Heilungschancen“, unterstrich Ministerin Ziegler. In Brandenburg werden rund 350.000 Frauen das regelmäßige Vorsorgeangebot erhalten können. Das Gesetz schafft die notwendigen Voraussetzungen dafür, dass die Daten der Frauen durch die Meldeämter an die Zentrale Stelle weitergegeben werden können. Die Zentrale Stelle ist für die Einladung der Frauen zuständig. Sie muss von den brandenburgischen Kassenverbänden und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg errichtet werden. Der Versorgungsauftrag wird durch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg sichergestellt. „Das Land hat seine Schuldigkeit beim Melderecht und Strahlenschutz bereits getan. Gerade im Interesse der betroffenen Frauen ist es höchste Zeit, dass nun unverzüglich die organisatorischen Voraussetzungen für das Mammographie-Screening geschaffen werden. Kassen und Ärzte müssen sich bei der Finanzierung der Zentralen Stelle und der Vergütung der ärztlichen Leistungen endlich auf eine faire Lösung verständigen“, forderte Ziegler. Zudem wird mit dem Gesetz eine Meldepflicht für Krebserkrankungen eingeführt. Alle tätigen Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land Brandenburg, die eine Krebserkrankung feststellen, sind künftig verpflichtet, diese an das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen zu melden. Sie können die Meldung auch durch ein Klinisches Krebsregister übermitteln lassen. Brandenburg folgt mit der Meldepflicht allen am Gemeinsamen Krebsregister beteiligten Ländern. Auch andere Länder, wie Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein haben in den vergangenen Jahren eine Meldepflicht für Krebserkrankungen eingeführt. „Flächendeckende bevölkerungsbezogene Krebsregister spielen eine wichtige Rolle bei der Krebsbekämpfung“, erklärte Ziegler. Sie beobachten die Häufigkeit und Entwicklung von Krebserkrankungen und werten das Krebsgeschehen aus. Für zuverlässige wissenschaftliche Auswertungen und Aussagen ist eine Erfassung von mehr als 90 Prozent aller Krebserkrankungen notwendig. Die ärztliche Melderate liegt in Brandenburg derzeit bei 75 bis 77 Prozent. Die Meldepflicht wird eine verlässlichere Datengrundlage über das Krebsgeschehen in Brandenburg schaffen und die wissenschaftliche Aussagekraft des Krebsregisters erhöhen. „Der Kampf gegen Krebs ist ein Schwerpunkt der Gesundheitspolitik. Unser Ziel ist es, die Prävention, Früherkennung und Bekämpfung von Krebserkrankungen wirksam zu verbessern, um die Bevölkerung so gut wie möglich vor der Krankheit Krebs zu bewahren“, betonte Ministerin Ziegler.