Staatskanzlei

Endspurt beim 9. Deutsch-Polnischen Journalistenpreis - Einsendeschluss ist der 15. Januar 2006

veröffentlicht am 11.01.2006

Deutsche und polnische Journalisten von Printmedien, Hörfunk und Fernsehen können sich noch bis zum 15. Januar (Einsendeschluss) um den 9. Deutsch-Polnischen Journalistenpreis bewerben. Eingereicht werden können Beiträge, die vom 01. Januar 2005 bis 31. Dezember 2005 veröffentlicht wurden und sich mit den deutsch-polnischen Beziehungen befassen.

Der Preis wird von den Regierungssprechern Brandenburgs, Mecklenburg-Vorpommerns und Sachsens sowie den Wojewodschaftssprechern der Wojewodschaften Niederschlesien, Lebuser Land sowie Westpommern ausgerichtet und dient der Festigung und Vertiefung der deutsch-polnischen Beziehungen.

Ausrichter im Zeitraum 2005/2006 ist Mecklenburg-Vorpommern.

Die Veranstalter des Deutsch-Polnischen Journalistenpreises tragen in besonderem Maße Verantwortung für die Pflege und Vertiefung der deutsch-polnischen Beziehungen. Hierzu gehören: das Wissen über einander zu erweitern, Verständnis für die Sorgen des Nachbarn aufzubringen, insbesondere in den ehemaligen Grenzregionen, das Alltagsleben auf beiden Seiten von Oder und Neiße dem Nachbarn näher zu bringen, die Erfahrungen der Geschichte aufzuarbeiten und die Integration Polens in die Europäische Union zu fördern.

Es werden in den Kategorien Print, Hörfunk und Fernsehen je ein Geldpreis in Höhe von 2.500,- Euro vergeben. Die internationale Jury setzt sich aus den Ausrichtern und je einem deutschen und polnischen Journalisten der drei Mediensparten zusammen.

Ausschreibung und Preisvergabe werden abwechselnd von Deutschland und Polen organisiert.

Informationen erhalten Sie in der

Pressestelle der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Schloßstraße 2-4,
19053 Schwerin

Pressereferentin Silvia Rabethge.

Per E-Mail über: silvia.rabethge@stk.mv-regierung.de.

Sämtliche Informationen über den Deutsch-Polnischen Journalistenpreis und ebenso die Anmelde-Formulare können über das Internet unter > www.deutsch-polnischer-journalistenpreis.de abgerufen werden.

Alle Beiträge – pro Einsender darf nur ein Beitrag eingereicht werden – sind in vierfacher (!) Ausfertigung an obengenannte Adresse der Pressestelle der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern zu schicken. Bitte reichen Sie auch das Anmeldeformular vierfach ein! Einsendeschluss ist der 15. Januar 2006.