Staatskanzlei

Volle Transparenz beim Trennungsgeld

veröffentlicht am 28.10.2005

Der stellvertretende Regierungssprecher Mario Faßbender teilt mit: Zur aktuellen Debatte um die Vorwürfe zum Thema Trennungsgeld erklärt der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel: „Die Landesregierung unternimmt jede Anstrengung, alle Fakten im Zusammenhang mit der Zahlung von Trennungsgeld offen zu legen. Vorwürfe, Akten von Ministern, Staatssekretären und Gerichtspräsidenten seien nicht geprüft worden, sind nicht richtig. Der Prüfauftrag an die so genannte Schulz-Kommission weist dies deutlich nach. Neuerliche Vorwürfe eines Abgeordneten, die Landesregierung verhindere die Akteneinsicht, sind unbegründet. Richtig ist, dass die Landesregierung bislang das Akteneinsichtsrecht in abgeschlossenen Fällen einräumte. Durch einen Gerichtsbeschluss wurde dies jedoch generell unterbunden – auch unter dem Hinweis auf eine fehlende rechtliche Grundlage. Gegen diesen Gerichtsbeschluss hat die Landesregierung Beschwerde eingelegt. Dies ist dem Abgeordneten auch bekannt. In eigener Sache: Ich habe mit heutigem Schreiben gegenüber der Präsidentin des Landesrechnungshofes erklärt, den antragstellenden Abgeordneten auf deren Wunsch hin die Einsichtnahme in meine Trennungsgeldakte zu gewähren. Diese Akten befinden sich seit Mai 2004 beim Landesrechnungshof. Dorthin sind sie seinerzeit auf meine Veranlassung als Amtschef des MSWV versandt worden. Mir liegt auch in eigener Angelegenheit an voller Transparenz.“