Staatskanzlei

Duke of Kent besucht Brandenburg

veröffentlicht am 20.10.2005

Im Rahmen seiner Deutschlandvisite besucht S.K.H. Edward, Duke of Kent am Samstag, dem 29.10.2005, den Ehrenfriedhof in Zehrensdorf (Landkreis Teltow-Fläming) in seiner Eigenschaft als Präsident der Commonwealth War Graves Commission. An der Wiedereinweihung des Kriegsgräberfriedhofs bei Zossen nehmen die gastgebende Bürgermeisterin der Stadt Zossen, Michaela Schreiber, und die Justizministerin des Landes Brandenburg, Beate Blechinger, teil.

Auf dem Friedhof in Zehrensdorf sind verstorbene Kriegsgefangene der Alliierten aus dem 1. Weltkrieg bestattet, vor allem muslimische und hinduistische Kriegsgefangene aus französischen, belgischen und englischen Kolonien Afrikas und Asiens.
Im Jahr 2002 begannen die Arbeiten zur Sicherung und Wiederherstellung des Friedhofs durch die Stadt Zossen gemeinsam mit der Commonwealth War Graves Commission.

Für die Berichterstattung von diesem Ereignis ist folgendes Programm vorgesehen:

12. 50 Uhr Der Duke of Kent trägt sich in das Goldene Buch der Stadt Zossen ein. (Berichterstatter sollten bis 12. 30 Uhr vor Ort sein)
Ort: Märkisches Tagungshotel Dabendorf, Rezeption

14. 45 Uhr Ankunft des Duke of Kent und seiner Begleitung auf dem Friedhof Zehrensdorf

14. 55 Uhr Rede des CWGC-Präsidenten, Duke of Kent

15. 00 Uhr Worte des Gedenkens, Schweigeminute und Kranzniederlegung auf dem indischen Teil des Friedhofes

15. 15. Uhr Kranzniederlegung an der Stele des Ehrenfriedhofs Zehrendorf

15. 40 Uhr Baumpflanzung auf dem Friedhof durch den Herzog von Kent

Für die Berichterstattung ist die Jahresakkreditierung beim Presseamt der Staatkanzlei, bzw. ein gültiger Presseausweis und eine Anmeldung unter Angabe von Namen, Vornamen, Medium und Presseausweisnummer erforderlich.
Anmeldungen bis 26. 10. 2005 an: Fax: 0331/ 866-1416 oder presseamt@stk.brandenburg.de

Bitte beachten!
Für die Presseberichterstattung auf dem Ehrenfriedhof Zehrensdorf sind besonders gekennzeichnete Plätze vorgesehen, die bis 14. 30 Uhr einzunehmen sind.