Staatskanzlei

Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Sonderzahlungsgesetzes

veröffentlicht am 06.09.2005

Zu den Ergebnissen der heutigen Kabinettsitzung teilt Regierungssprecher Thomas Braune mit: Weihnachtsgeld für Beamte wird von 1090 Euro auf 940 Euro reduziert – Gewerkschaften stimmen Kompromiss zu Die Landesregierung hat am 6. September 2005 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Sonderzahlungsgesetzes in den Landtag einzubringen. Mit dem Änderungsgesetz soll die jährliche Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) für Beamte und Richter für die Jahre 2005 und 2006 von jetzt 1090 auf 940 Euro, für Anwärter von jetzt 327 auf 282 Euro und für Pensionäre von jetzt 545 auf 470 Euro gesenkt werden. Das Einsparvolumen beläuft sich auf insgesamt 10 Mio. Euro bis zum Jahr 2006. Die Reduzierung der Sonderzahlung fügt sich in ein Gesamtkonzept ein, das auf dem im August 2003 mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes vereinbarten „Solidarpakt“ basiert. Danach sollen die Personalkosten in der Landesverwaltung in den Jahren 2004 bis 2006 um insgesamt 300 Millionen Euro bei möglichst gleichmäßiger Belastung von Angestellten und Beamten reduziert werden. Bereits 2004 erfolgte nach der Schaffung einer Öffnungsklausel für die Länder eine Herabsetzung der Sonderzahlung gegenüber der bis dahin bundeseinheitlich geregelten Sonderzuwendung für Beamte, um der extrem angespannten Haushaltssituation des Landes, der Kommunen und anderer Dienstherren Rechnung zu tragen. Da zum Zeitpunkt der Verständigung über den Solidarpakt offen war, ob durch das vereinbarte Maßnahmepaket das vorgesehene Gesamteinsparziel erreicht werden könnte, wurde in das Sonderzahlungsgesetz auch eine Überprüfungsklausel aufgenommen. Von dieser Überprüfungsklausel macht die Landesregierung jetzt Gebrauch. „Neueste Berechnungen haben gezeigt, dass die Einsparungen bei den Personalkosten im Beamtenbereich nicht vollständig erreicht werden. Deshalb ist mit Blick auf die unverändert angespannte Haushaltslage des Landes ein Nachsteuern erforderlich“, sagte Finanzminister Rainer Speer zur Begründung des Gesetzentwurfs. Die Gewerkschaften hätten der jetzt beschlossenen Absenkung des Weihnachtsgeldes zugestimmt. „Es geht nicht darum, den Solidarpakt in Frage zu stellen, sondern ihn umzusetzen“, bekräftigte Speer. „Die Reduzierung des Weihnachtsgeldes ist dafür ein notwendiger Beitrag. Ich bin den Gewerkschaften dafür dankbar, dass wir zur Höhe des Weihnachtsgeldes einen Kompromiss erzielen konnten.“ Speer wies auch darauf hin, dass die geplanten Eingriffe nicht zuletzt deshalb notwendig seien, um den Haushalt stabil zu halten. „Es bedarf größter Anstrengungen, um die zugesicherte Ost-West-Angleichung bis Ende 2007 für die unteren und mittleren bzw. bis 2009 für die oberen Einkommensgruppen sicherzustellen. Dabei steht die Landesregierung zu ihrem Wort“, betonte Speer. „Aber wir müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das Land auch noch in zehn Jahren pünktlich Löhne und Gehälter überweisen kann.“ In diesem Zusammenhang forderte Speer die Gewerkschaften, die die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vertreten, auf, wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Die Gewerkschaften haben die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft der Länder im April 2005 abgebrochen. Alle neu eingestellten Arbeitnehmer erhalten bis zum Abschluss entsprechender neuer Tarifverträge keinerlei Sonderzuwendungen mehr.