Staatskanzlei

Planung für den Flughafen Schönefeld weiter
landesplanerisch gesichert

veröffentlicht am 30.08.2005

Die Landesregierungen der Länder Berlin und Brandenburg haben dem Entwurf des Landesentwicklungsplans Flughafenstandortentwicklung (LEP FS), der nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) in einem ergänzenden Verfahren teilweise überarbeitet wird, zugestimmt. Der Landesentwicklungsplan zur Sicherung des Ausbaus des Flughafens Berlin - Schönefeld wird in einem ergänzenden Verfahren teilweise überarbeitet. Gemeinden und sonstige Planungsträger werden erneut beteiligt. Infrastrukturminister Frank Szymanski: „Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision gegen das OVG-Urteil zum LEP FS wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas zugelassen. Dennoch werden wir vorsorglich die uns vom OVG beanstandeten Festlegungen überarbeiten und den Plan ergänzen. Brandenburg und Berlin sichern damit auch weiterhin gemeinsam das Flughafenprojekt landesplanerisch ab.“ Als Konsequenz aus dem Urteil werden somit die nach Auffassung des OVG bestehenden inhaltlichen Mängel im LEP FS unabhängig von dem gegen das Urteil einlegten Rechtsmittel durch teilweise Überarbeitung des Planes behoben. Das dazu erforderliche ergänzende Verfahren kann sich darauf beschränken, die vom OVG inhaltlich beanstandeten Teile zu wiederholen bzw. nachzuholen. Dies betrifft im Wesentlichen die Ermittlung und Bewertung der abwägungserheblichen Sachverhalte zur Lärmbetroffenheit, zum immissionsschutzrechtlichen Trennungsgrundsatz, zum Freiraumschutz und zur dezentralen Konzentration. Der LEP FS enthält landesplanerische Festlegungen zur Sicherung der Flughafenfläche, der Verkehrsanbindungen und zur Steuerung der Bauleitplanung im Flughafenumfeld, seine Grundzüge bleiben damit unverändert. Diese vorsorgliche Maßnahme erfolgt ungeachtet des noch laufenden Revisionsverfahrens gegen das Urteil des OVG. Mit dem ergänzenden Verfahren wird das bisherige Verfahren zur Aufstellung des LEP FS nach den geltenden Regelungen des Landesplanungsvertrages fortgeführt. Nach Zustimmung der gemeinsamen Landesplanungskonferenz zum Vorentwurf des Landesentwicklungsplans Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) haben nun auch die Landesregierungen der Länder Berlin und Brandenburg dem Entwurf des LEP FS zugestimmt. Die gemeinsame Landesplanungsabteilung wurde beauftragt, das erforderliche Beteiligungsverfahren zum Planentwurf einzuleiten. Die Gemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erhalten Ende September den Entwurf des LEP FS und haben dann die Möglichkeit, bis zum 11. November 2005 ihre Anregungen und Bedenken zum Planentwurf geltend zu machen. Erst nach Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen wird der LEP FS neu in Kraft gesetzt. Ziel ist es, das Verfahren bis Mitte 2006 abzuschließen. Durch beide Länder wird damit das für die Wirtschaftsentwicklung der Region so wichtige Flughafenprojekt weiterhin landesplanerisch abgesichert. Die Landesregierungen der Länder Berlin und Brandenburg haben außerdem eine Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Landesplanung beschlossen. Die neue Regelung zur Planerhaltung setzt bundesrechtliche Vorgaben um und verleiht damit den in aufwändigen Verfahren für beide Länder aufgestellten Raumordnungsplänen eine höhere Rechtssicherheit. In Zukunft sollen Abwägungsmängel nur noch dann beachtlich sein, wenn sie auch Auswirkungen auf das Abwägungsergebnis gehabt hätten. Zum Terminplan des Bundesverwaltungsgerichts zur mündlichen Verhandlung über den Planfeststellungsbeschluss: Infrastrukturminister Frank Szymanski begrüßt die vom Bundesverwaltungsgericht vorgesehene Zeitschiene für die mündlichen Verhandlungen zum Klageverfahren über den Planfeststellungsbeschluss. Das Gericht hatte mitgeteilt, vom 07. bis 09. Februar und vom 14. bis 16. Februar sowie bei Bedarf auch vom 21. bis 23. Februar 2006 mündlich verhandeln zu wollen. Infrastrukturminister Frank Szymanski: „Alle Beteiligten haben jetzt Klarheit. Eine rasche Entscheidung dient dem Rechtsfrieden. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass unsere Argumente für den Ausbau von Schönefeld Bestand haben werden. Der Planfeststellungsbeschluss hat eine hohe Qualität.“