Staatskanzlei

„Landesplanung wird gemeinsam mit Berlin auf neue Füße gestellt“ - Ein integrierter Gesamtplan löst unterschiedliche Teilpläne ab

veröffentlicht am 29.06.2005

Die gesamte Landesplanung in Berlin und Brandenburg wird auf neue Füße gestellt. Statt der bisher existierenden unterschiedlichen Teilpläne soll es nur noch einen einzigen integrierten Gesamtplan für die europäische Metropolregion Berlin/Brandenburg geben. Die dezentrale Konzentration als Leitbild wird abgelöst. Das ist das Ergebnis eines Spitzengespräches zwischen Ministerpräsident Matthias Platzeck, Berlins Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit, Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer, Infrastrukturminister Frank Szymanski, Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns und Wirtschaftssenator Harald Wolf am vergangenen Freitag. Ministerpräsident Platzeck: „Es wird keine Teilräume mehr geben, die das Berliner Umland von den Berlinfernen Regionen Brandenburgs trennen. Mit einem integrierten Gesamtplan wird die Landesplanung einfacher, schlanker und rechtssicherer und damit zu einem echten Instrument für Wachstum und Entwicklung. Berlin und Brandenburg werden gemeinsam den nationalen und internationalen Wettbewerb der Regionen bestreiten. Wir begreifen uns als eine einheitliche europäische Metropolregion, die Brandenburg und Berlin in Gänze umfasst.“ Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) wird beauftragt, einen detaillierten Personal-Budget und Zeitplan für diese Neuorientierung der Landesplanung vorzulegen. Die wesentlichen Festlegungen: 1. Beide Länder sind sich einig, die Gemeinsame Landesplanung vom „Interessenausgleichsinstrument“ zu einer Grundlage für die Wachstumsförderung und Infrastrukturentwicklung für den gemeinsamen Raum umzugestalten. Dazu wird das Leitbild der Dezentralen Konzentration abgelöst. 2. Es wird ein neues Leitbild für die Entwicklung des Gesamtraumes, der europäischen Metropolregion Berlin-Brandenburg festgelegt mit dem Ziel, ihre Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und europäischen Kontext zu stärken. Derzeitige planerische oder administrative Vorgaben sind dabei kritisch zu überprüfen und weiter zu entwickeln. 3. Zur Konkretisierung des Leitbildes in der gemeinsamen Landesplanung wird ein neues Landesentwicklungsprogramm parallel zur Leitbildentwicklung erarbeitet und von den Regierungen und Parlamenten bis Ende 2007 beschlossen. 4. Es wird vereinbart, einen integrierten Gesamtplan für den Gesamtraum der europäischen Metropolregion Berlin-Brandenburg zu erarbeiten, der die Inhalte des Landesentwicklungsplanes „engerer Verflechtungsraum“ (LEPeV), des Landesentwicklungsplanes für den Gesamtraum (LEP GR) und des Landesentwicklungsplanes I „Zentrale Orte System“ (LEP ZOS) zusammenführt. Dieser Ansatz ist geeignet, die Entwicklungschancen aller Teilräume gleichberechtigt zu behandeln. Erforderliche Regelungen des bisherigen LEP eV, die auf Grund des Maßstabes des neuen Gesamtplanes nicht darstellbar sind, werden für Berlinnahe Gebiete in einer Teilkarte in einem größeren Maßstab dargestellt. Die gemeinsame Landesplanungsabteilung ist aufgefordert, eine Projektplanung für die Erarbeitung des integrierten Gesamtplanes mit den Aspekten Budget, Personal und Zeitplan zu erstellen. 5. Das System der Planwerke wird entflochten. Dazu werden Mehrfachregelungen gleichen Inhalts in verschiedenen Plänen abgeschafft. Gleichzeitig werden die Planungsinhalte auf das erforderliche Maß reduziert. Verbindliche Regelungen (Ziele) sollen nur noch auf einer Planungsebene (Landesentwicklungspläne) festgelegt werden. Damit wird die Rechtssicherheit und die Verständlichkeit der Planung erhöht. Die notwendigen Änderungen des Landesplanungsvertrages (LPlV) werden eingeleitet. 6. Die Erarbeitung des Leitbildes und die Überarbeitung der Landesplanung erfolgt in einem breiten öffentlichen Diskurs unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen Kräfte. Perspektiven für eine gemeinsame Entwicklung im Gesamtraum Berlin - Brandenburg (PDF-Datei, 117 kb) System der Raumordnungspläne (PDF-Datei, 174 kb)