Attraktivere Arbeitsbedingungen, mehr Sicherheit und Gewinnung von Nachwuchskräften im Justizvollzug
veröffentlicht am 25.08.2026
Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecherin Ines Filohn mit:
Brandenburg stärkt den Justizvollzug: Das Kabinett hat heute ein von Justizminister Dr. Benjamin Grimm vorgelegtes Maßnahmenpaket für mehr Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten sowie zur Gewinnung und Entwicklung von Nachwuchskräften beschlossen. Grimm betonte: „Ein starker Justizvollzug braucht starke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und er braucht Sicherheit. Mit unserem Maßnahmenpaket erreichen wir beides: Wir machen den Beruf attraktiver und sorgen dafür, dass unsere Bediensteten besser geschützt sind.“
Um den Beruf für Einsteiger attraktiver zu gestalten, wird der Anwärtersonderzuschlag zum Beginn des Jahres 2027 von 50 auf 70 Prozent erhöht. Damit steigen die monatlichen Bezüge im ersten Ausbildungsjahr auf rund 2.581 Euro brutto. An besonders schwer zu besetzenden Standorten soll für Probebeamte und versetzungsbereite Lebenszeitbeamte des allgemeinen Vollzugsdienstes ein Gewinnungszuschlag von 10 Prozent gewährt werden. Zudem ist beabsichtigt, die Besoldung rückwirkend zum 1. Januar 2026 um 7 bis 18 Prozent anzuheben.
Eine neue Recruiting-Kampagne soll ab Herbst potenzielle Bewerberinnen und Bewerber auf die Karrieremöglichkeiten beim Justizvollzug aufmerksam machen. Social-Media-Aktivitäten ergänzen die analoge Werbekampagne zur Nachwuchsgewinnung, die gleichfalls das berufliche Selbstverständnis der Beschäftigten stärken soll.
Die Sicherheit der Bediensteten soll durch eine verbesserte und ausgeweitete Videoüberwachung im Innen- und Außenbereich sowie die Bereitstellung von Stichschutzwesten und Pfeffersprays deutlich verbessert werden. Auch bauliche Maßnahmen, mobile Drogenscanner und Drohnendetektion zum Schutz vor dem Einbringen unerlaubter Gegenstände sind vorgesehen.
Gleichzeitig erarbeitet das Justizministerium einen Gesetzentwurf zur Änderung des Justizvollzugs- und Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes, um Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Dies betrifft insbesondere die Post- und Paketkontrolle, die Feststellung des Suchtmittelgebrauchs, die Verwaltung der Gefangenenvergütung, den Infektionsschutz sowie den Umgang mit besonderen Sicherheitslagen.

