Staatskanzlei

Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt – Stärkung der Vor-Ort-Apotheken – Beschleunigung von Investitionen

Brandenburg heute im Bundesrat

veröffentlicht am 27.11.2020

Kinder und Jugendliche sollen besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Der Bundesrat nahm in seiner heutigen Sitzung umfangreich Stellung zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung und machte damit deutlich, dass auch die Länder dringenden Handlungsbedarf sehen und intensiv am Gesetzgebungsverfahren mitwirken.

Vorgesehen sind eine Verschärfung des Strafrechts, eine Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse, eine verbesserte Qualifikation der mit diesen Straftaten befassten Juristen und Juristinnen sowie mehr Prävention. Letzteres soll vor allem durch Änderungen in familiengerichtlichen Verfahren erreicht werden.

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Sexualisierte Gewalt gegen wehrlose Kinder und Jugendliche sind furchtbare Verbrechen. Diese Gräueltaten müssen mit aller Kraft bekämpft und Kinder besser geschützt werden. Die bekanntgewordenen Fälle sind schockierend. Die Dunkelziffer ist sehr hoch. Kinder und Jugendliche verdienen und brauchen unseren Schutz. Dazu ist die ganze Gesellschaft aufgefordert. Es darf kein Wegschauen geben.

Der Bundesrat gab grünes Licht für die Stärkung der Vor-Ort-Apotheken. Das Gesetz soll die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung flächendeckend sichern und verbessern. Durch die Einführung und Vergütung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen werden die Vor-Ort-Apotheken gefördert und in ihrer Funktion für die qualifizierte Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten aufgewertet. Woidke: „Eine gute Medikamentenversorgung in allen Regionen ist gerade für ein Flächenland wie Brandenburg unabdingbar. Die Vor-Ort-Apotheken sind aber auch für eine persönliche Betreuung und die Nähe zu Patienten wichtig."

Die Länderkammer machte zudem den Weg frei für eine schnellere Umsetzung von Investitionen. Das Gesetz sieht eine Reihe von beschleunigen­den Maßnahmen vor, so beim Verkehrsinfrastrukturausbau und bei der Verkürzung von Gerichtsverfahren bei bestimmten infrastrukturrelevanten Planfeststellungsverfahren. Die Elektrifizierung von Schienenstrecken und verschiedene Baumaßnahmen sollen von der Genehmigungspflicht im Allgemeinen Eisenbahngesetz freigestellt und dadurch zügiger realisiert werden. Woidke: „Das ist dringend erforderlich. Wir brauchen - auch aus Gründen des Klimaschutzes - den Ausbau der Bahnstrecken. Der Windenergieanlagenbau an Land mit einer bestimmten Gesamthöhe kann zukünftig beschleunigt werden."

Im Gesetzgebungsverfahren wurde aus der Stellungnahme des Bundesrates das Anliegen aufgegriffen, den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs zu erleichtern, indem die für das Allgemeine Eisenbahngesetz vorgesehenen Regelungen auch in das Personenbeförderungsgesetz aufgenommen wurden.

Wie Brandenburg zu den übrigen Tagesordnungspunkten abgestimmt hat, ist im Laufe des Tages auf landesvertretung-brandenburg.de nachzulesen.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 200.6 KB)