Staatskanzlei

Andreas Behm wird neuer Generalstaatsanwalt

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 26.05.2020

Andreas Behm wird neuer Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg. Das Kabinett stimmte heute einem entsprechenden Vorschlag von Justizministerin Susanne Hoffmann zu. Behm tritt sein Amt zum 1. Juni an. Derzeit ist er im Justizministerium als Abteilungsleiter verantwortlich für die Staatsanwaltschaften sowie den Justizvollzug in Brandenburg. Vor seinem Wechsel nach Brandenburg im Jahr 2016 war der aus Schleswig-Holstein stammende Jurist zehn Jahre lang Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Berlin.

Justizministerin Hoffmann sagte: „Als ehemaliger Leiter der Staatsanwaltschaft Berlin und damit der größten Anklagebehörde in Deutschland verfügt Andreas Behm über große Fachkunde und Expertise für das Amt des Generalstaatsanwalts des Landes Brandenburg."

Der 61-jährige Behm war nach seiner Promotion im Jahr 1985 zunächst als Staatsanwalt beim Landgericht Hamburg tätig. Es folgten Abordnungen an die Hamburger Justizbehörde, bevor er am 1. Juni 2003 als Leitender Oberstaatsanwalt mit der Leitung der Justizvollzugsanstalt Hamburg-Fuhlsbüttel betraut wurde. Mitte des Jahres 2006 wechselte er in die Berliner Senatsverwaltung für Justiz. Am 1. Juni 2007 übernahm er die Leitung der Staatsanwaltschaft Berlin, die er bis zu seinem Wechsel in das brandenburgische Justizministerium im April 2016 ausübte.

Behm ist der vierte Leiter der mit Wirkung vom 1. Dezember 1991 errichteten Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg. Erster Generalstaatsanwalt war

Joachim Kraft. Vom 1. März 1996 bis zum 30. März 2018 übte Erardo Cristoforo Rautenberg dieses Amt aus.  Susanne Hoffmann war vom 17. Juni 2019 bis zu ihrer Ernennung zur Justizministerin am 20. November 2019 Generalstaatsanwältin.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 191.4 KB)