Staatskanzlei

Brandenburg erprobt einfacheren Schulbezirkswechsel

veröffentlicht am 11.11.2007

In sechs Gemeinden des Landes Brandenburg wird bis zum Sommer 2010 probeweise der Schulbezirkswechsel vereinfacht. Über den Wunsch der Eltern, ihre Kinder bei einer anderen als der örtlich zuständigen Schule anzumelden, entscheidet künftig die Gemeinde. Bislang war hierfür ein Antrag der Eltern beim Staatlichen Schulamt erforderlich. Dieses wird ab sofort nur noch über die Entscheidung des Schulträgers informiert und in besonderen Einzelfällen hinzugezogen. Maßgeblich für die Entscheidung der Gemeinden ist auch weiterhin das Kindeswohl. Im Einzelnen erproben die Gemeinden Schönwalde-Glien, Dallgow-Döberitz, Wustermark sowie die Städte Falkensee (alle Landkreis Havelland), Zossen (Landkreis Teltow-Fläming) und Prenzlau (Landkreis Uckermark) den vereinfachten Schulbezirkswechsel. Die vier erstgenannten Kommunen führen ihren Modellversuch gemeinsam durch. Damit soll auch ein gemeindeübergreifender Schulbezirkswechsel ohne Beteiligung der staatlichen Schulaufsicht erprobt werden. „Durch die eigenverantwortliche Entscheidung der Schulträger über die Anträge soll erprobt werden, ob dadurch das Verfahren beschleunigt werden kann und ob mehr Transparenz für Eltern und Schulen einzieht“, sagte Bildungsminister Holger Rupprecht. „Sollten die Modellversuche erfolgreich sein, die wir jetzt für drei Schuljahre durchführen, wird die Landesregierung dem Landtag empfehlen, den Schulträgern landesweit die Entscheidung über solche Schulbezirkswechsel zu überlassen.“ Die sechs Kommunen hatten beim Land einen Antrag nach dem brandenburgischen Standarderprobungsgesetz gestellt. Dieses Gesetz ermöglicht es Landkreisen und Gemeinden, für einen befristeten Zeitraum von landesweiten Standards abzuweichen, um innovative Regelungen zu erproben. Die Leitstelle Bürokratieabbau der Staatskanzlei hatte den Antrag befürwortet, das Bildungsministerium genehmigt.