Staatskanzlei

Brandenburg stärkt Eigenverantwortung der Gemeinden im Straßenverkehrsrecht

veröffentlicht am 01.11.2007

Als erste Gemeinde in Brandenburg hat heute Kleinmachnow bei Potsdam die Möglichkeit erhalten, selbstständig bestimmte straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen. Damit kann die Gemeinde beispielsweise in eigener Regie die Parkraumbewirtschaftung durchführen oder Baustellen und Veranstaltungen auf allen öffentlichen Verkehrsflächen organisieren. Außerdem können Inhaber eines Schwerbehindertenausweises die Erlaubnis zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen nunmehr direkt bei der Gemeinde beantragen. Bislang war dafür der Landkreis Potsdam-Mittelmark zuständig. Die Gemeinde verspricht sich von der Übernahme der Aufgabenübertragung eine zügigere Reaktion auf die Bedürfnisse von Bürgern und Unternehmen, weil die Wege für Antragsteller verkürzt werden. Die Anforderungen an die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs bleiben aber in jedem Fall erhalten. Kleinmachnow hatte beim Land einen Antrag gemäß dem brandenburgischen Standarderprobungsgesetz gestellt, welches bestimmte Zuständigkeitsverlagerungen im Straßenverkehrsrecht vom Landkreis auf die Gemeinden ermöglicht. So kann erprobt werden, ob eine ortsnahe Aufgabenerfüllung mehr Qualität und Service für Bürger, Unternehmen und Behörden bewirkt. Der Modellversuch ist bis zum August 2011 befristet. Kleinmachnow ist eine von sieben Gemeinden beziehungsweise Ämtern, denen die Zuständigkeit probeweise von den Landkreisen übertragen wird. Am 1. Dezember 2007 werden die Städte Guben, Prenzlau, Bad Liebenwerda und das Amt Schlieben und am 1. Januar 2008 die Städte Werder und Zossen folgen. Die Städte Guben, Werder und Prenzlau mit über 20.000 Einwohnern werden zusätzlich neben weiteren Aufgaben Unfallkommissionen bilden, die wirksame Maßnahmen zur Unfallverhütung erarbeiten sollen.