Staatskanzlei

Entwurf des „Glücksspielgesetzes“ verabschiedet

veröffentlicht am 25.09.2007

Brandenburg passt sein Recht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für das Glücksspielmonopol der Länder an. Dazu verabschiedete das Kabinett heute den Entwurf des ‚Glücksspielgesetzes’. Das Artikelgesetz fasst die notwendigen gesetzlichen Regelungen zusammen und beinhaltet die Zustimmung Brandenburgs zum Glücksspielstaatsvertrag der Länder, der am 1. Januar 2008 in Kraft treten soll. Innenminister Jörg Schönbohm bezeichnete die gesetzlichen Änderungen als „einen guten Weg“, den Gefahren der Glücksspielangebote zu begegnen. „Mit dem Glücksspielgesetz verbinden wir unser staatliches Monopol im Glücksspielbereich noch konsequenter mit der Bekämpfung der Spielsucht und der Begrenzung der Spielleidenschaft. Damit schaffen wir die entscheidende Voraussetzung für die verfassungsgemäße Vereinbarung des Glücksspielmonopols mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit.“ Zu den wesentlichen Neuregelungen gehören eine aktive Suchtprävention und -forschung, die Einrichtung eines übergreifenden Sperrsystems zum Schutz der Spieler von Lotto und Sportwetten sowie der Spieler in Spielbanken, eine Erlaubnispflicht für die Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen und das Verbot von öffentlichen Glücksspielen im Internet. Außerdem wird Werbung von Glücksspielanbietern auf Information und Aufklärung beschränkt. Im Fernsehen und im Internet wird es keine Werbung für Glücksspiele geben. Durch Rechtsverordnungen kann das Innenministerium unter anderem Einfluss nehmen auf die zulässigen Glücksspiele bei Lotto, Sportwetten und Spielbanken, die Zahl der Annahmestellen für Glücksspiele sowie die Genehmigungsvoraussetzungen für deren Veranstalter. Auch die gewerbliche Spielvermittlung unterliegt der Einflussnahme. Die Glücksspielaufsicht kann zur Durchsetzung der Gesetzesziele auf einen umfangreichen Bußgeldkatalog mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro zurückgreifen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März vergangenen Jahres in einem Grundsatzurteil zum staatlichen Glücksspielmonopol Stellung genommen. Danach ist dem Schutz der Spieler Vorrang vor den fiskalischen Interessen des Staates einzuräumen. Die Länder haben bis Ende dieses Jahres ihr Glücksspielrecht den Vorgaben anzupassen.