Staatskanzlei

Neuordnung der Landesplanung von Brandenburg und Berlin kommt weitere wichtige Schritte voran

veröffentlicht am 06.07.2007

Landesentwicklungsprogramm 2007 und Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg tragen veränderten Rahmenbedingungen Rechnung Die Länder Berlin und Brandenburg sind heute auf dem Weg zur Neuordnung der gemeinsamen Landesplanung einen wesentlichen Schritt vorangekommen. Die gemeinsame Landesplanungskonferenz, in der die mit Planungsthemen befassten Ressorts unter der Leitung der beiden Regierungschefs vertreten sind, hat heute den Entwurf des Landesentwicklungsprogramms 2007 (LEPro 2007) und den Vorentwurf für den neuen Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) gebilligt und den beiden Landesregierungen empfohlen, auf dieser Grundlage das LEPro 2007 als Staatsvertrag zu vereinbaren und für den LEP B-B das Beteiligungsverfahren zu eröffnen. Für das LEPro 2007 ist das förmliche Beteiligungsverfahren, in dem Regionen, Landkreise und Kommunen in Brandenburg, Berliner Bezirke, Verbände und weitere Interessensgruppen sowie die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme hatten, bereits abgeschlossen. Eingegangen sind über 270 Stellungnahmen, in denen die Neuausrichtung der Landesplanung überwiegend begrüßt wird. Für den LEP B-B ist das Beteiligungsverfahren für den Herbst 2007 vorgesehen. Die beiden Planwerke werden künftig die Grundlage für eine moderne und den Herausforderungen der demografischen Entwicklung gerecht werdende Landesentwicklungsplanung bilden. Im LEPro 2007 werden die programmatischen Aussagen und Zielvorstellungen des neuen Leitbildes für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg auf der Ebene der Landesplanung umgesetzt. Nach Unterzeichnung des Staatsvertrages zwischen Berlin und Brandenburg soll das LEPro 2007 Ende des Jahres in beiden Ländern in Kraft treten. Auf dieser Grundlage trifft der Entwurf des LEP B-B konkretere Aussagen zur Steuerung der Raumentwicklung In der Hauptstadtregion. Der gesamte Prozess ist voll im Zeitplan. Die polyzentrale und nachhaltige Entwicklung des Gesamtraumes mit der Bundeshauptstadt in der Mitte und die Stärkung der Teilräume („Stärken stärken“) sind für die Entwicklung der Hauptstadtregion von zentraler Bedeutung. Der verstärkte Wettbewerb aufgrund der Erweiterung der Europäischen Union und der Globalisierung sowie die Lage der öffentlichen Haushalte machen einen effizienteren Einsatz von Landesmitteln notwendig. Die Verbesserung der überregionalen Einbindung der Hauptstadtregion in die transeuropäischen Verkehrsnetze und die Weiterentwicklung eines leistungsfähigen Verkehrsnetzes einschließlich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) innerhalb des Gesamtraumes muss gewährleistet werden. Allerdings gilt auch hier, dass das Infrastrukturangebot an die Folgen des demografischen Wandels angepasst werden muss. Verkehrliche und soziale Infrastruktur müssen tragfähig sein. Dies gilt auch für den Luftverkehr. Die neue Regelung soll die Bündelungsfunktion des künftigen Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg International für den Luftverkehr verstärken und insoweit den Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) ergänzen. Der LEP B-B eröffnet großzügige Entwicklungsspielräume bei der Wohnsiedlungsentwicklung insbesondere dort, wo gute Verkehrsanbindung, wirtschaftliche Dynamik und Bevölkerungskonzentration gegeben sind. Dies trifft auf Zentrale Orte und auf durch leistungsfähige Schienenverkehrsstrecken erschlossene Teile des Berliner Umlandes zu (Siedlungsstern). Die Zentralen Orte übernehmen als Siedlungsschwerpunkte, regionale Wirtschaftsschwerpunkte und Verkehrsknotenpunkte die öffentliche Infrastrukturversorgung und die Sicherung der Daseinsvorsorge durch eine effiziente Bündelung von Einrichtungen und Dienstleistungen. Großflächiger Einzelhandel soll nur noch in den Zentralen Orten zulässig sein. Für Berlin und das Brandenburger Umland werden außerdem städtische Kernbereiche benannt und kartographisch dargestellt, an denen großflächiger Einzelhandel angesiedelt werden soll. Die Spielregeln sind dabei in Berlin und im Brandenburger Umland gleich: Bau- , Garten- und Möbelmärkte können in zentralen Orten auch außerhalb der Stadtzentren angesiedelt werden Für die weiteren Gemeinden bzw. Ortsteile ist die Möglichkeit der Eigenentwicklung gegeben. Qualitative Festlegungen helfen, eine geordnete Siedlungsflächenentwicklung sicherzustellen. Gewerbliche Entwicklung wird durch weitgehenden Verzicht auf räumliche Schranken unterstützt. Freiräume mit hohen Verbindungsqualitäten zwischen hochwertigen Naturräumen werden besonders geschützt. „Grünkeile“ ziehen sich deshalb auch bis nach Berlin hinein und sichern so wichtige Freiraum- und Erholungsräume für die Bevölkerung in der Großstadt. Kulturlandschaften sollen als Identitätsräume stärker in die Verantwortung regionaler Akteure gerückt werden.