Staatskanzlei

„Keinen Schüler zurücklassen“

Bildungsminister Rupprecht präsentiert Bericht zu „Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler“ im Kabinett

veröffentlicht am 03.07.2007

Die Landesregierung hat heute den Bericht zu „Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler“ zustimmend zur Kenntnis genommen. „Aus dem Bericht wird deutlich, dass das Land der Förderung aller Schülerinnen und Schüler bereits jetzt hohe Aufmerksamkeit widmet. Ziel ist es, keinen Schüler und keine Schülerin zurückzulassen“, so Bildungsminister Holger Rupprecht. „Wir werden jedoch die Fördermaßnahmen zur Vermeidung der Nichtversetzung weiter auszubauen. Unser Ziel ist, die Wiederholerquote in Brandenburg weiter zu senken, ohne dabei die Qualität und die Anforderungen des Unterrichts zu beeinträchtigen.“ Zentrale Aufgabe jeder Schule ist die Förderung jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers im Unterricht. Diese Förderung zielt vorrangig auf die Weiterentwicklung der individuellen Lernkompetenz. Insbesondere die leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler benötigen einen auf Individualisierung und Differenzierung ausgerichteten Unterricht. Die Lehrkräfte haben dabei viele Möglichkeiten zur Unterrichtsgestaltung. Beispielsweise können sie: · die systematische Wiederholung länger zurückliegender Themen in die Erarbeitung und Sicherung neuer Inhalte integrieren und auf diese Weise zu regelmäßigem und intensivem Üben anleiten, · Wochenpläne gezielt zur individuellen Förderung nutzen, · zusätzliche, individuelle Hausaufgabenkontrollen durchführen, ggf. Fehlerkarteien anfertigen lassen und Fehleranalysen durchführen, · Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten – möglicherweise im Rahmen eines vereinbarten individuellen Förderplanes – spezielle Lern- und Übungsmaterialien bereitstellen, · leistungsstarke Schülerinnen und Schüler dazu motivieren, Mitschülerinnen und Mitschüler zu unterstützen (Tutor-System). Zudem haben auch die Schulen selbst zahlreiche Möglichkeiten, Fördermaßnahmen anzubieten, wie etwa: · Flexible Stundenplangestaltung und Schwerpunktbildung: Im Rahmen der Kontingentstundentafel können die Schulen unterschiedliche Schwerpunkte setzen. So können sie durch Umverteilung von Stunden einzelne Fächer oder Lernbereiche stärken. · Zusätzliche Förderangebote: Die Schulen können zusätzlich zur Grundausstattung für den Unterricht vom staatlichen Schulamt Förderstunden erhalten. Im Schuljahr 2005/2006 wurden die öffentlichen Schulen mit insgesamt 3.925 zusätzlichen Stunden für Förderunterricht ausgestattet. · Beratungsangebote für versetzungsgefährdete Schülerinnen und Schüler und deren Eltern: Sind Schülerinnen und Schüler versetzungsgefährdet, wird ihnen ein Beratungsgespräch angeboten. Sie erhalten dort konkrete Hinweise, in welchen fachlichen Leistungsbereichen sie sich weiterentwickeln müssen, wie sie dies erreichen und worauf sie aufbauen können, wie sie ihre Lern- und Arbeitsprozesse effektiver gestalten können und wie Eltern und Lehrer sie dabei unterstützen. · Gezielte Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsstörungen: Die Lehrkräfte sind verpflichtet, Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben oder Rechnen zusätzlich zu fördern. · Qualitätsgespräche mit der Schulaufsicht und externe Evaluation: Die Schulaufsicht führt mit den Schulen regelmäßige Qualitätsgespräche auf der Basis der aktuellen Daten der Schulen durch. Hierbei werden Förderangebote für Wiederholer und Maßnahmen, um die Nichtversetzung zu verhindern, beraten. · Weitere Maßnahmen: Schulen haben darüber hinaus vielfältige Möglichkeiten der Förderung, beispielsweise die Organisation einer Hausaufgabenhilfe und -betreuung durch Schülerinnen und Schülern höherer Klassen und Jahrgangsstufen („Schüler helfen Schülern“) oder das Angebot einer schulischen Nachhilfe, durchgeführt beispielsweise durch pensionierte Lehrerinnen und Lehrer, durch Referendarinnen und Referendare oder außerschulische Fachkräfte. · Ausweitung der Stundentafel: Mit der Ausweitung der Stundentafel für Gesamtschulen und Oberschulen wird der Unterricht vorrangig in den Fächern Mathematik, Deutsch und im Lernbereich Naturwissenschaften verstärkt. Bereits zum Schuljahr 2006/2007 wurde die Stundentafel in der Jahrgangsstufe 7 an allen Schulen der Sekundarstufe I von 30 auf 32 Stunden erhöht. Ab dem kommenden Schuljahr wird die Erhöhung auf die Jahrgangsstufe 8 ausgedehnt und in den Folgejahren auch auf die Jahrgangsstufen 9 und 10. Damit erhalten die Schülerinnen und Schüler insgesamt sieben Stunden mehr Unterricht als in der Vergangenheit. · Schülercamps zur Reduzierung von Nichtversetzungen: Das Land Bremen hat im Jahr 2005 begonnen, eine neue Maßnahme zur Senkung der Wiederholerquote einzuführen. In Anlehnung an Erfahrungen aus den USA, wonach lange Unterrichtspausen negative Wirkungen auf die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler bewirken, wurden in den Osterferien 2005 an acht Werktagen und an acht Schulstandorten in der Regel fünfstündig täglich Ostercamps als zusätzliche Lerngelegenheit durchgeführt. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport beabsichtigt, in drei Schulamtsbereichen des Landes zum Schuljahr 2007/2008 Ostercamps als Pilotprojekt anzuregen. Die Wiederholerquote an den Gymnasien liegt seit Jahren unter 1 Prozent (0,8 Prozent im Schuljahr 2005/2006) und damit unter den Quoten der anderen Länder. Der Bundesdurchschnitt liegt in diesem Bereich bei 2,8 Prozent. Auch bei den zum Zeitpunkt der Erhebung noch vorhandenen Realschulen hatte Brandenburg im Vergleich mit anderen Ländern mit 3,0 Prozent die niedrigste Wiederholerquote. Der Bundesdurchschnitt lag fast doppelt so hoch (5,5 Prozent). An den integrierten Gesamtschulen ist die Wiederholerquote in der Sekundar- stufe I bei 5,5 Prozent relativ hoch. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 3,0 Prozent. Einige Bundesländer liegen aber deutlich höher (Berlin: 6,0 Prozent; Sachsen-Anhalt 6,9 Prozent; Mecklenburg-Vorpommern: 11,6 Prozent) Da sich die Oberschulen seit ihrer Einführung erst im zweiten Jahr befinden, können noch keine Aussagen zur Wiederholerquote getroffen werden. Der Bericht „Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler“ wird jetzt dem Landtag zur weiteren Befassung weitergeleitet. „Mehr Sicherheit für Schulen“ Bildungsminister Rupprecht präsentiert Konzept „Verlässliche Schule in Brandenburg“ im Kabinett Die Landesregierung hat heute dem Konzeptentwurf „Verlässliche Schule in Brandenburg“ zugestimmt. „Obwohl in Brandenburg der tatsächliche Unterrichtsausfall landesweit betrachtet nicht besorgniserregend ist, wollen wir weitere differenzierte Maßnahmen einleiten, um die tatsächliche Unterrichtsversorgung und die Qualität der Unterrichtsvertretung noch weiter zu verbessern“, so Minister Rupprecht. „Eltern haben einen Anspruch darauf, dass ihre Kinder in der Schule über einen verlässlichen Zeitraum betreut werden und somit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch den Staat ausreichend unterstützt wird. Die neue Regelung bedeutet zudem mehr Sicherheit für Schulen.“ Zentrale Inhalte des Konzeptes: 1. Die Vertretungsreserve in Höhe von drei Prozent bleibt erhalten. Zur Vermeidung von Unterrichtsausfall wird diese über die staatlichen Schulämter so organisiert, dass Schulen in ihrer Jahresplanung Lehrkräfte für Vertretungszwecke im Bedarfsfall disponibel einplanen. 2. Die Schulen arbeiten ab 2008/2009 mit einem verbindlichen schulinternen Vertretungskonzept, das den Unterricht und die Betreuung der Schülerinnen und Schüler vom ersten Tag des Unterrichtsausfalls sicherstellen soll. 3. Das Land unterstützt die Schulen bei der Umsetzung ihres Vertretungskonzepts durch landesweite Regelungen. 4. Schulen sollen in Situationen drohenden Unterrichtsausfalls, die sie auf der Grundlage ihres schulinternen Vertretungskonzeptes nicht mehr bewältigen können, direkte Unterstützung über schulübergreifende Maßnahmen und einen schulamtsinternen Vertretungspool, der im Rahmen der dreiprozentigen Vertretungsreserve gebildet wurde, erhalten. Dies gilt insbesondere in den Fällen langfristiger Erkrankungen von Lehrkräften mit der Folge überproportionaler Belastungen einzelner Schulen. 5. Die Budgetierung von Vertretungsmitteln für alle Schulen mit der Möglichkeit, das Schulvertretungskonzept flexibler in die Praxis umzusetzen und Vertretungskräfte zu bezahlen, soll schrittweise umgesetzt werden. Der Unterrichtsausfall hat sich in den vergangenen Jahren kaum verändert. Er liegt in Brandenburg derzeit bei 2,1 Prozent (1. Halbjahr 2006/2007). Im 1. Halbjahr 2005/2006 lag er bei 2 Prozent, im selben Zeitraum 2004/2005 bei 2,2 Prozent. Im 2. Halbjahr 2004/2005 und 2005/2006 lag der Unterrichtsausfall bei 2,4 Prozent. In Baden-Württemberg lag der Unterrichtsausfall bei 3,1 Prozent, in Berlin bei 2,5 Prozent und in Mecklenburg-Vorpommern bei 2,7 Prozent (jeweils im Schuljahr 2005/2006). Das Konzept „Verlässliche Schule in Brandenburg“ wird jetzt dem Landtag zur weiteren Befassung weitergeleitet.