Staatskanzlei

138 Millionen Euro für die Stadterneuerung und integrierte Stadtentwicklung

veröffentlicht am 22.05.2007

Das Kabinett hat heute die aktuelle Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zur Städtebauförderung bestätigt und Infrastrukturminister Reinhold Dellmann beauftragt, die Verwaltungsvereinbarung zu unterzeichnen. Reinhold Dellmann: „Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung können wir für die Jahre 2007 bis 2011 rund 138 Millionen Euro für Stadterneuerung und Stadtentwicklung bewilligen. Das ist gut angelegtes Geld, denn jeder Fördereuro zieht mehrere Euro privater Investitionen nach sich. Wir stärken damit nicht nur unsere Städte, sondern stützen auch Arbeitsplätze im regionalen Handwerk und der Baubranche.“ Das Gesamtvolumen der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung beträgt für Brandenburg 102,9 Millionen Euro für vier Förderprogramme im Bereich Stadterneuerung, Stadtumbau und „Soziale Stadt“. 35 Millionen Euro bringen die Kommunen zusätzlich als Eigenanteil auf. Mit der Verwaltungsvereinbarung 2007 erhält das Land die notwendigen Handlungsspielräume, um auch in der Städtebauförderung im Sinne der neuen landespolitischen Strategie umsteuern zu können. Die Fördermittel für die Stadterneuerung werden schwerpunktmäßig in den regionalen Wachstumskernen und anderen wichtigen zentralen Orten eingesetzt. Im Förderprogramm „Stadtumbau Ost“ 2007 werden, wie auch schon 2006, neben der bisherigen Förderung der Aufwertung von Stadtquartieren und des Rückbaus dauerhaft leer stehender Wohngebäude zusätzliche Mittel in Höhe von rund 6,9 Millionen Euro für den Rückbau der städtischen Infrastruktur bereitgestellt. Mit dem Programm „Soziale Stadt“ können Projekte gefördert werden, die dem besseren Zusammenleben der Bewohner eines Stadtteils nützen. Wie bereits 2006 hat der Bund auch 2007 zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, die auch für Sprachkurse, Bildungsprojekte, Jugendarbeit und Projekte wie zum Beispiel für Gründerzentren eingesetzt werden dürfen. Um das Wohnen in den Innenstädten noch attraktiver zu machen, wurde die Möglichkeit geschaffen, die beiden Städtebauförderungsprogramme „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ mit den neu gestalteten Förderangeboten der Wohneigentumsförderung zu kombinieren. Somit stehen erstmalig attraktive Zuschüsse für den Erwerb leerstehenden oder den Neubau selbst genutzten Wohneigentums in den Innenstädten zusätzlich zu den Förderangeboten der Städtebauförderung für die Instandsetzung/Modernisierung von Gebäuden zur Verfügung.