Staatskanzlei

Landesregierung stimmt Beschlüssen zur Föderalismusreform im Wissenschaftsbereich zu

veröffentlicht am 17.04.2007

Die Landesregierung hat heute drei Beschlüssen in Umsetzung der Föderalismusreform formal zugestimmt. Nach der weitgehenden Übertragung der Zuständigkeit für den Hochschulbau auf die Länder wird der Bund künftig nur noch in Fällen von überregionaler wissenschaftlicher Bedeutung Hochschulbauten und Forschungsgeräte mitfinanzieren. Außerdem werden Bund und Länder künftig gemeinsam internationale Vergleiche über die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems vornehmen. Zudem müssen durch die Föderalismusreform im Jahre 1957 festgeschriebene Zuständigkeiten des Wissenschaftsrates angepasst werden. Der Rat berät Bund und Länder in wissenschaftspolitischen Grundsatzfragen. „Mit dem heutigen Beschluss setzen wir den Weg der Entflechtung von Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich konsequent fort“, betonte Wissenschaftsministerin Johanna Wanka. Die Regierungschefs von Bund und Ländern hatten die Entwürfe für die drei Verwaltungsvereinbarungen bereits im Dezember grundsätzlich gebilligt.