Staatskanzlei

Befristete Änderung der Kita-Personalverordnung sorgt für mehr Spielraum beim Personaleinsatz

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt die stellvertretende Regierungssprecherin Katharina Strauß mit:

veröffentlicht am 07.06.2022

Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag von Bildungsministerin Britta Ernst eine Änderung der Kita-Personalverordnung beschlossen. Die bis zum 31. Juli 2023 befristeten Änderungen sehen eine Stärkung der Dispositionsspielräume der Träger von Kindertagesstätten hinsichtlich des Kitapersonals vor. Die Einrichtungsträger können damit auf kurzfristige Platzbedarfe, insbesondere bei der Aufnahme von Kindern aus der Ukraine, besser reagieren. Ukrainische Fachkräfte erhalten schneller Zugang zur Kindertagesbetreuung. Außerdem wird der Einsatz von Unterstützungskräften bis zum 31. Juli 2023 verlängert. Damit werden mittelbar auch die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Gewährleistung der Kindertagesbetreuung unterstützt.

Ministerin Ernst: „Die aktuelle Situation in der Ukraine hat auch Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg. Kinder, die aus der Ukraine nach Brandenburg kommen, können einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung haben, der von den Landkreisen und kreisfreien Städten zu gewährleisten ist. Die Anpassungen in der Kita-Personalverordnung stärken die Spielräume der Kitaträger und stellen somit einen wichtigen Schritt dar, um die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Gewährleistung des Rechtsanspruchs und die Träger der Kindertagesstätten bei der Betreuung von ukrainischen Kinder zu unterstützen."

Hier die Änderungen im Einzelnen

  • Der Dispositionsspielraum der Einrichtungsträger beim Einsatz seines Personals wird von bisher fünf auf zehn Prozent erhöht. Dadurch können kurzfristig mehr Plätze zur Verfügung stehen; nimmt der Bedarf ab, kann der Einrichtungsträger den Personaleinsatz entsprechend anpassen.
  • Außerdem können durch die Änderung der PersonalverordnungKräfte ukrainischer Nationalitätzur Ergänzung des fachlichen Profils der Kita zur Betreuung von Kindern aus der Ukraine,mit einem Anteil bis zu 100 Prozent ihres praktischen Tätigkeitsumfangsauf das notwendige pädagogische Personal angerechnet werden. Damit erhalten ukrainische Fachkräfte einen leichteren Zugang zur Kindertagesbetreuung und können so auch zur Betreuung von ukrainischen Kindern beitragen. Zugleich wird ein Anreiz dafür geschaffen, Kinder aus der Ukraine in die Betreuung aufzunehmen. Durch diese Änderungen wird zudemdie Finanzierung des zusätzlichen Personals aus der Ukrainesichergestellt.
  • Zur Vereinfachung des Verfahrens genügt es, wenn der Einrichtungsträger den Einsatz dieser Kräfte 14 Tage vor Arbeitsbeginn der Erlaubnisbehörde im MBJS anzeigt. Das Ministerium wird zur weiteren Unterstützung der Einrichtungsträger entsprechende Meldeformulare zur Verfügung stellen.
  • Die Erlaubnisbehörde kann binnen eines Monats nach Vorlage der Anzeige der Anrechnung auf das notwendige pädagogische Personal widersprechen, z.B.
    • wenn es keine Kinder aus der Ukraine in der Einrichtung gibt oder
    • zweifelhaft ist, ob die Kraft persönlich und gesundheitlich geeignet ist oder
    • nicht nur eine Ergänzung des Profils vorliegt (kein ausgewogenes Fachkräfteverhältnis)

Ein aufwendigeres Antragsverfahren für die Einrichtungsträger wird dadurch vermieden.

  • Derzulässige Einsatz von Unterstützungskräften wird bis zum 31. Juli 2023verlängert und er ist nicht mehr abhängig von einer Infektionslage. Die Regelung eines festen Geltungszeitraums erhöht die Rechtssicherheit der Einrichtungsträger beim Abschluss von Arbeitsverträgen.

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