Staatskanzlei

Kabinett beschließt Anpassung des ÖPNV-Gesetzes

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 03.05.2022

Die kommunalen Verkehrsunternehmen in Brandenburg erhalten zusätzliche Mittel vom Land. Die Landesregierung stimmte heute einer entsprechenden Änderung des ÖPNV-Gesetzes zu. Mit der Neufassung erhöhen sich die Zuweisungen für die kommunalen Verkehrsunternehmen auf mehr als 86 Millionen Euro.

Verkehrsminister Guido Beermann: „Um den ÖPNV zu stärken und die Verkehrswende voranzutreiben, brauchen wir auch in Zukunft attraktive Angebote. Mit Blick darauf und auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie haben wir deshalb beschlossen, den kommunalen Aufgabenträgern finanziell unter die Arme zu greifen. So wurden schon im Vorjahr die nicht investiven Landesmittel für den ÖPNV zunächst befristet um 1,5 Prozent erhöht. Mit der Neufassung des ÖPNV-Gesetzes wollen wir diese Regelung jetzt gesetzlich verankern und eine unbefristete Erhöhung der Zuwendungen festschreiben.

Damit steigen die allgemeinen Zuweisungen für die kommunalen Aufgabenträger um rund eine Million Euro auf mehr als 86 Millionen Euro. Das ist angesichts der sichtlich angespannten Haushaltslage eine gute Nachricht. Es wird aber nicht ausreichen, um den ÖPNV mittelfristig abzusichern und nachhaltig auszubauen. Dafür muss der Bund seiner Verantwortung nachkommen und die Regionalisierungsmittel für den ÖPNV spürbar um 1,5 Milliarden Euro jährlich erhöhen." 

Das neue ÖPNV-Gesetz soll rückwirkend zum 01. Januar 2022 in Kraft treten.

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