Staatskanzlei

Brandenburg nimmt Kurs auf Doppelhaushalt 2023/2024 - Lange: Enge politische Abstimmung im Verfahren

veröffentlicht am 08.02.2022

Brandenburg soll wieder einen Doppelhaushalt erhalten. Das beschloss das Kabinett heute auf Vorschlag von Finanzministerin Katrin Lange. Für die Herstellung verbindlicher finanzieller Rahmenbedingungen für jedes Ressort für die folgenden zwei Jahre der Legislaturperiode sei die Aufstellung eines Doppelhaushalts für die Jahre 2023 und 2024 „ein geeignetes Instrument", sagte Lange heute in Potsdam zur Begründung.

Lange weiter: „Ein Doppelhaushalt konzentriert die Verständigung über die inhaltlichen Schwerpunkte und den Abgleich mit dem finanziell Machbaren auf nur ein Aufstellungsverfahren. Zudem endet ein Doppelhaushalt mit dem Jahr der nächsten Landtagswahl und begegnet auch insofern keinerlei verfassungsrechtlichen Bedenken. Ich meine, das ist ein guter und gangbarer Weg. Er wird auch zu mehr Stetigkeit und Verlässlichkeit im Haushaltsvollzug über einen längeren Zeitraum hinweg führen. Das liegt ganz klar im Interesse von allen."

Lange betonte außerdem: „Mit Rücksicht auf die finanziellen Ressourcen des Landes bedarf es einer gemeinsamen Kraftanstrengung der gesamten Landesregierung, um zukunftsfeste und generationengerechte Haushalte für die kommenden Jahre aufzustellen". Dabei bleibe der Koalitionsvertrag Richtschnur des politischen Handelns, das jedoch nicht losgelöst von den finanzpolitischen Rahmenbedingungen erfolgen könne. Um diese Herausforderungen erfolgreich zu meistern, sei die Verständigung auf Eckpunkte für die Haushaltsaufstellung erforderlich. Für die Herleitung der einzelplanbezogenen Orientierungsgrößen ist daher ein Verfahren in Anlehnung an die Eckwertebildung für die Aufstellung des Haushalts 2021 vorgesehen.

Der Versand des Haushaltsaufstellungserlasses für den Doppelhaushalt 2023/2024 ist nach dem Kabinettbeschluss kurzfristig vorgesehen. Die Mitteilung der einzelplanbezogenen Orientierungsgrößen soll bis Ende Februar nach erfolgter Abstimmung innerhalb der Koalition erfolgen. Die Haushaltsanmeldungen sind dann bis zum 8. April 2022 dem Finanzministerium vorzulegen. Der Kabinettbeschluss über den Haushaltsplanentwurf 2023/2024, die Finanzplanung und die Personalbedarfsplanung bis 2026 soll fristgerecht im September erfolgen. Anschließend wird der Haushaltsentwurf dann dem Landtag zugeleitet.

Lange: „Die Aufstellung eines Doppelhaushaltes ist nach meiner Überzeugung sinnvoll und machbar. Angesichts von prognostizierten Deckungslücken von gut einer Milliarde Euro im Jahr 2023 und 730 Mio. Euro im Jahr 2024 sind die Herausforderungen erheblich, aber ich bin zuversichtlich, dass sie erfolgreich bewältigt werden können. Es ist machbar. Mir liegt im Zuge des Aufstellungsverfahrens vor allem an einer engen politischen Abstimmung der Vorgaben und Schwerpunkte des Doppelhaushaltes mit Kabinett und Koalition."

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