Staatskanzlei

Gemeinsam für mehr Gleichstellung in Brandenburg

Aus dem Kabinett teilt der stellvertretende Regierungssprecher Simon Zunk mit:

veröffentlicht am 11.03.2021

Das Kabinett hat am Dienstag der von Frauenministerin Ursula Nonnemacher eingebrachten Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms (GPR) für das Land Brandenburg 2020-2025 zugestimmt. Damit bekennt sich die Landesregierung zum dritten Mal in Folge zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft.

Nonnemacher unterstrich: „Die Gleichstellung von Frauen und Männern gehört zu den grundlegenden verfassungsrechtlichen Zielen. Sie ist ein Gebot der politischen und ökonomischen Klugheit und Ausdruck einer gerechten und vielfältigen Gesellschaft. Denn sie erhöht die Chancen auf Innovation und wirtschaftlichen Wohlstand und stellt damit einen Gewinn für alle Menschen dar.

Brandenburg kann im Bundesvergleich gute gleichstellungspolitische Erfolge vorweisen: Frauen sind bei uns fast genauso häufig erwerbstätig wie Männer, sie sind genauso gut qualifiziert und verdienen ähnlich viel Geld wie ihre männlichen Kollegen. Jeder zweite Vater nimmt Elterngeld-Monate und schon seit 2004 haben Brandenburger Eltern einen Rechtsanspruch auf Betreuung ihrer Kinder zwischen einem und zwölf Jahren.

Und doch zeigt gerade die Corona-Pandemie, dass es vor allem die Frauen sind, die die familiäre Sorgearbeit übernehmen, die in systemrelevanten, aber finanziell wenig wertgeschätzten Berufen arbeiten oder in Kurzarbeit gehen. Es gibt also noch viel zu tun und ich freue mich, dass wir mit dem Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm als Landesregierung deutlich zeigen: Gleichstellung geht alle an".

Landesgleichstellungsbeauftragte Manuela Dörnenburg ergänzte: „Die Gleichstellung der Geschlechter ist eine Querschnittsaufgabe. Das neue Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm führt uns das eindringlich vor Augen. Es spornt an und fordert auf, geschlechtsspezifische Daten zu erheben, die geschlechtsspezifischen Auswirkungen einer Maßnahme, eines Gesetzes oder einer Förderrichtlinie zu bedenken oder bei Ehrungen und Mandatsvorschlägen die gleiche Repräsentanz von Frauen und Männern zu berücksichtigen. Kurzum: Hier steht Schwarz auf Weiß, auf welchen vielfältigen Wegen Gleichstellung in die Tat umgesetzt werden kann."

Das GPR ist das Programm der Landesregierung zur Umsetzung des verfassungsmäßigen Gleichstellungsauftrags und soll Chancengleichheit in allen Lebensbereichen wie Erziehung, Bildung, Beruf Ausbildung und Studium sichern. Erarbeitet wurde es in Zusammenarbeit mit allen Ministerien und der Staatskanzlei. Die frauen- und gleichstellungspolitischen Akteurinnen und Akteure von Verbänden, Vereinen und aus frauen- und mädchenpolitischen Netzwerken brachten Anregungen und Vorschläge in die Erarbeitung des Programms ein. In den kommenden Jahren soll das Programm mit „Ideenschmiede-Workshops" weiterentwickelt werden, um akute Ungleichheiten zu beseitigen.

Schwerpunktthemen sind Armut und Armutsbekämpfung, Teilhabe oder Rechtspopulismus und Antifeminismus. Das GPR III enthält dazu fünf Handlungsfelder wie „Rollenvielfalt und Chancengleichheit von Geburt an" oder „Gute Arbeit und digitalisierte Arbeitswelt frei von Diskriminierung". Darunter werden 35 Ziele formuliert - zum Beispiel, dass die Haushaltsmittel des Landes Frauen und Männern gleichermaßen zugutekommen sollen. Um diese Ziele erreichen zu können, wurden 140 konkrete Maßnahmen fixiert, davon sind 70 neu hinzugekommen. Erstmals wurden zudem überprüfbare Indikatoren zur Zielerreichung aufgenommen.

Nonnemacher: „Die Vielfalt der Projekte und der Maßnahmen der Landesregierung spiegelt das Spektrum gleichstellungspolitischer Herausforderungen wider. Die gleiche Teilhabe von Frauen, Rollenvielfalt, Chancengleichheit in allen gesellschaftlichen Sphären bleiben ‚Dauerbrenner‘. Anliegen dieser Fortschreibung ist auch, sich den neuen beunruhigenden Tendenzen in der Gesellschaft entgegenzustellen: Antifeminismus und Sexismus waren nie weg. Sie kommen in neuem Gewand. Dem werden wir uns stellen!"

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