Staatskanzlei

Gemeinsam gegen Corona: Brandenburg verlängert Quarantäneverordnung bis zum 15. Januar – Appell: Auf Reisen verzichten

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 08.12.2020

Brandenburg verlängert die Quarantäneregeln für Einreisende und Rückkehrende aus ausländischen Corona-Risikogebieten um einen Monat. Die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung gilt damit bis zum 15. Januar 2021. Das Kabinett hat heute einer entsprechenden Vorlage von Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher zugestimmt.

Nonnemacher: „Angesichts weiter hoher Infektionszahlen appelliere ich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche besonders in Risikogebieten zu verzichten. Allen Reisenden muss auch klar sein, dass sie aufgrund der angespannten Lage nicht sicher gleich am fünften Tag nach ihrer Rückkehr einen Test-Termin erhalten werden. Testungen von symptomatischen Personen und von Kontaktpersonen im Rahmen der Kontaktnachverfolgung haben Vorrang."

Alle Ein- und Rückreisende sind weiter verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in Quarantäne zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten. Außerdem sind Reisende verpflichtet, unverzüglich nach der Einreise die für sie zuständige Behörde zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Quarantänepflicht hinzuweisen. Die Quarantäne kann jedoch mit einem negativ ausgefallenen Test, der frühestens am fünften Tag nach der Einreise erfolgen kann, verkürzt werden.

Die Quarantäne-Verordnung sieht Ausnahmeregelungen beispielsweise für den Besuch von Verwandten ersten oder zweiten Grades vor (ausführliche Informationen dazu siehe Pressemitteilung vom 03.11.2020).

Mit der Quarantäneverordnung hatte Brandenburg die Muster-Quarantäneverordnung des Bundes in Landesrecht umgesetzt. Bund und Länder hatten sich auf gemeinsame Regeln für Reiserückkehrende geeinigt. Aktuell prüft die Bundesregierung Änderungen der Muster-Quarantäneverordnung.

Über die Einstufung als Risikogebiet entscheiden das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium. Sie wird durch das Robert-Koch-Institut veröffentlicht: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 200.2 KB)