Staatskanzlei

E-Rechnung: Unsere Leitweg-ID

Gemäß Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (E-Rechnungsverordnung – ERechV) des Landes Brandenburg können Rechnungsstellende grundsätzlich alle Rechnungen, mit denen eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, in elektronischer Form ausstellen und übermitteln. Das Land Brandenburg nutzt die Plattform OZG-RE der Bundesdruckerei (https://xrechnung-bdr.de) mit. Die sogenannte E-Rechnung bzw. X-Rechnung können Rechnungsstellende der Staatskanzlei nach Registrierung beim OZG-RE mit der Leitweg-ID 12-121096894457578-79 zusenden.