Staatskanzlei

Woidke: Neuregelung der Grundsteuer sichert Finanzkraft der Städte und Gemeinden

veröffentlicht am 18.10.2019

Der Bundestag hat heute die Gesetzentwürfe zur Reform der Grundsteuer verabschiedet. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke begrüßt die jetzt gefundene Lösung ausdrücklich: „Damit ist für die Kommunen auch künftig eine planbare und zukunftsfeste Finanzquelle gesichert. Dadurch können die Kommunen viele notwendige Aufgaben stemmen - vom Kita- und Schulbau bis zum Nahverkehr. Ohne diese Einnahmen wäre kommunale Selbstverwaltung nicht möglich." Bundesweit beträgt das Aufkommen aus der Grundsteuer etwa 15 Milliarden Euro.

Woidke hatte sich in der Vergangenheit immer wieder für die heute verabschiedete Lösung eingesetzt. Wichtig war ihm, dass die Höhe der Grundsteuer auch vom Wert des jeweiligen Grundstücks abhängig ist.

Woidke: „Alle Versuche, den Quadratmeter Grundstück zum Beispiel an einer Tagebaukante genauso zu bewerten wie ein oberbayerische Seegrundstück, sind zum Glück gescheitert. Das wäre eine riesige Ungerechtigkeit gewesen und hätte Wohlhabende bevorzugt." Zur vereinbarten Lösung gehört auch, dass die Städte und Gemeinden auch künftig den Hebesatz und damit die Höhe der Steuer bestimmen können.

Nach dem Beschluss des Bundestags wird sich der Bundesrat mit den Gesetzentwürfen befassen. Woidke ist sich sicher, dass auch von dort Zustimmung kommen wird, so dass die Reform zur Grundsteuer zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten kann. Diese Frist hatte das Bundesverfassungsgericht vorgegeben.

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