Staatskanzlei

Starke Familien – Freiwilligendienste - Brexit

Brandenburg heute im Bundesrat

veröffentlicht am 15.02.2019

Der Bundesrat hat sich heute erstmals mit dem Starke-Familien-Gesetz befasst. Das ist ein Anliegen, das Brandenburgs Landesregierung in ihrer Politik selbst stark unterstützt, wie der Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretär Thomas Kralinski, in seiner aktuellen Videobotschaft (www.landesvertretung.brandenburg.de) betont.

Deshalb sieht Brandenburg viele Aspekte positiv: Für Familien mit kleinem Einkommen wird der Kinderzuschlag auf bis zu 183 Euro erhöht. Alle diese Familien oder die, die Grundsicherung, Sozialhilfe, oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können nach den Gesetzesplänen u. a. auf kostenloses Schulmittagessen, kostenlose Schülerfahrkarte und auf ein Schulstarterpaket in Höhe von 150 Euro bauen. Der Bundesrat will in seiner Stellungnahme weitere Verbesserungen und Vereinfachungen erreichen.

Weiteres Thema in der Länderkammer war die geplante Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst. In Brandenburg leisten 2.500  Engagierte solch einen Dienst. Bisher waren Freiwilligendienste für unter 27-Jährige nur in Vollzeit erlaubt. Künftig soll Teilzeit aus wichtigen persönlichen Gründen auch für sie möglich sein, aber es müssen über 20 Stunden geleistet werden. Solche Gründe können die Betreuung eines eigenen Kindes oder eines nahe stehenden  Menschen sein. Kralinski: „Der Jugendfreiwilligendienst ist seit vielen Jahren ein wichtiger Baustein des Ehrenamtes und der Berufsorientierung in Brandenburg. Deshalb unterstützen wir das Gesetz sehr."

Der Bundesrat hat sich erneut mit dem Brexit befasst. In vielen Bereichen müssen Regelungen für den Fall eines geordneten oder auch eines harten Brexit getroffen werden. Bürgerinnen und Bürger brauchen ebenso Rechtssicherheit wie Unternehmen. Es geht auch um Fragen der doppelten Staatsbürgerschaft für Deutsche und Briten, um Übergangsregelungen in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung, der Unfallversicherung, der Rentenversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung sowie um Regelungen im Steuerrecht.

Wie Brandenburg zu den übrigen Tagesordnungspunkten abgestimmt hat, können Sie auf der Homepage www.landesvertretung.brandenburg.de nachlesen.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 110.3 KB)