Staatskanzlei

EU finanziell stärken: Ludwig stellt Kernanliegen für Mehrjährigen Finanzrahmen und EU-Förderung 2021 - 2027 vor

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 22.01.2019

Die Landesregierung plädiert für eine finanzielle Stärkung der Europäischen Union (EU). Europaminister Stefan Ludwig berichtete heute dem Kabinett zum Zwischenstand bei den Verhandlungen über den sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmen. Im Anschluss betonte er: „Eine gute Finanzausstattung der EU ist notwendig, um den aktuellen und kommenden Herausforderungen in Europa und der Welt gerecht zu werden."

Die EU verhandelt derzeit den Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027. Ludwig betonte: „Der Finanzrahmen ist von größter Bedeutung für uns, da mit ihm auch über die Höhe der künftigen EU-Förderung entschieden wird. Die EU-Förderung trägt maßgeblich zur Entwicklung Brandenburgs bei. Seit 1991 hat das Land fast zehn Milliarden Euro aus den verschiedenen EU-Fonds erhalten. In der laufenden Förderperiode, die noch bis Ende 2020 läuft,  kommen weitere  2,3 Milliarden Euro hinzu.

Nach den großen wirtschaftlichen Einbrüchen Anfang der 90er Jahre haben die EU-Mittel maßgeblich dazu beigetragen, Brandenburg zu stabilisieren. Heute ist unser Land auch dank der EU-Mittel sehr gut aufgestellt. Es hat stark an Wettbewerbsfähigkeit gewonnen und seine Arbeitslosenquote allein in den vergangenen zehn Jahren mehr als halbiert."

Die Landesregierung bringt folgende Kernanliegen in die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen und zu den Verordnungen für die EU-Fonds 2021 -2027 ein:

  • Finanzielle Stärkung der EU durch eine Aufstockung des Finanzrahmens
  • Verhinderung einer erneuten drastischen Mittelkürzung in den EU-Fonds EFRE, ESF, ELER und INTERREG
  • Senkung des EU-Kofinanzierungssatz um maximal 10 Prozentpunkte - Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Absenkung um 25 Prozentpunkte bei EFRE und ESF sowie um mehr als 30 Prozentpunkte beim ELER gefährdet die etablierten Fördersysteme
  • Erhalt des von der EU-Kommission infrage gestellten INTERREG B-Programmraums für die transnationale Zusammenarbeit in Mitteleuropa sowie des Programms INTERREG Europe, das die gesamte EU umfasst
  • EU-Förderung muss den Regionen Gestaltungsräume bieten und fondsübergreifende Ansätze zur Kombination von EU-Mitteln ermöglichen
  • Regelungen für eine zügige und effektive Umsetzung der Fondsprogramme - Umsetzung der EU-Förderung für Antragsteller und die Verwaltungen so einfach wie möglich gestalten

Ludwig: „Brandenburg wird diese Kernforderungen in Gesprächen mit den anderen Bundesländern und dem Bund sowie den anderen EU-Mitgliedsstaaten erörtern und sich für deren Berücksichtigung stark machen."

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 208.5 KB)