Staatskanzlei

Landesregierung begrüßt EuGH-Entscheidung zum Rundfunkbeitrag

veröffentlicht am 13.12.2018

Brandenburgs Landesregierung begrüßt die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Rundfunkbeitrag in Deutschland.

Medienstaatssekretär Thomas Kralinski sagte: "Nach dem Bundesverfassungsgericht bestätigt nun auch der Europäische Gerichtshof die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Das ist wichtig für eine gesicherte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien, die in unserer demokratischen Gesellschaft eine tragende Rolle spielen."

Ungeachtet der notwendigen und wichtigen Reformdiskussion um die öffentlich-rechtlichen Anstalten sei es wichtig, den Beitragsgegnern entgegenzutreten. Kralinski: „Wer den Beitrag in Frage stellt, meint zumeist die unabhängigen öffentlich-rechtlichen Medien selbst. Wie wichtig deren verlässliche Informationen für das demokratische Gemeinwesen sind, zeigen die alarmierenden Berichte über Fake-News und Meinungsmaschinen im Internet."

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 107.2 KB)