Staatskanzlei

Berliner Dieselurteil: Autokonzerne in der Pflicht!

Ausnahmen für Brandenburger Gewerbe und Handwerker bei Fahrverboten notwendig

veröffentlicht am 09.10.2018

Nach dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zu Dieselfahrverboten in der Bundeshauptstadt hält Brandenburgs Landesregierung Ausnahmen für Gewerbetreibende und Handwerker für notwendig. Ministerpräsident Dietmar Woidke und Verkehrsministerin Kathrin Schneider verwiesen heute darauf, dass von dem Gerichtsentscheid auch Brandenburger Pendlerinnen und Pendler betroffen sind.

Ministerpräsident Woidke sieht weiterhin vor allem die Bundesregierung in der Pflicht, die Autoindustrie zu Lösungen für abgas- und schadstoffarme Fahrzeuge zu verpflichten. „Pendler dürfen auf keinen Fall gezwungen werden, sich ein neues, teures Auto anzuschaffen, weil die Industrie eine umweltgerechte Umrüstung nicht tragen will. Die Autokonzerne sind verantwortlich, nicht die Autokäufer! Hardware-Nachrüstungen muss es für alle Betroffenen geben und zwar auf Kosten der Industrie. Eine entsprechende Initiative haben wir im Bundesrat auf den Weg gebracht."

Verkehrsministerin Schneider sagte: „Nach dem Urteil des Gerichts wird nun die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Durchfahrtsverbote für Dieselfahrzeuge auf Straßen in Berlin regeln. Ich bin dazu mit meiner Kollegin, Senatorin Regine Günther, im Gespräch. Wir sind uns einig, dass es für Gewerbetreibende und Handwerker Ausnahmen geben muss."

Das Verwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, dass Berlin für mehrere Straßen bis Mitte 2019 ein Diesel-Fahrverbot verhängen muss. Die Richter verpflichteten die Senatsverwaltung für Verkehr, bis zum 31. März 2019 einen verschärften Luftreinhalteplan mit den entsprechenden Vorschriften zu erlassen. Die Fahrverbote für mindestens elf Straßenabschnitte müssen laut der Entscheidung dann spätestens Ende Juni 2019 verwirklicht werden.

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