Staatskanzlei

Brandenburg behält Zuständigkeit für Bundesstraßen - Stolpe und Cottbus werden wichtige Standorte der neuen Autobahngesellschaft des Bundes

veröffentlicht am 22.08.2018

Das Kabinett hat gestern beschlossen, dass die Bundesstraßen in Zukunft in der Auftragsverwaltung des Landes verbleiben sollen. Hintergrund sind die Pläne des Bundes, ab Januar 2021 Bau und Betrieb der Autobahnen und Bundesstraßen in einer Bundesgesellschaft zu bündeln. Der Bund hatte den Ländern aber zugleich angeboten, dass sie die Zuständigkeit für die Bundesstraßen behalten können. Mit der Entscheidung positioniert sich Bran-denburg klar für den Erhalt der gemeinsamen Bewirtschaftung des Netzes von Landes- und Bundesstraßen.

Verkehrsministerin Kathrin Schneider: „Brandenburg braucht ein gut funktionierendes Netz aus Bundes- und Landesstraßen. Abgesehen von den Autobahnen soll die Bewirtschaftung weiter in einer Hand - und zwar in der Hand des Landes - liegen. Mit der Steuerung der Investitionen im Gesamtnetz können wir am besten die gute Erreichbarkeit aller Landesteile sichern. Bei einer Trennung der Netze würden Synergieeffekte bei der Unterhaltung der Straßen verloren gehen und letztlich Mehrkosten entstehen. Der Landesbetrieb Straßenwesen ist zudem wichtiger Akteur im Katastrophenfall. Leistungsfähige Straßenmeistereien sind unabdingbar, um eine weitere Belastung ehrenamtlicher Einsatzkräfte zu vermeiden."

Dem Land entstehen bei der Beibehaltung der Bundesauftragsverwaltung für die Bundesstraßen für das einzusetzende Personal, die Planung sowie die Bauüberwachung Aufwendungen von ca. 35 Millionen Euro jährlich. Diese Aufwendungen sichern die qualitativ hochwertige Erreichbarkeit aller Landesteile und die Schwerpunktsetzung bei der Umsetzung von Investitionen und Neubau in Höhe von rund 100 Millionen Euro jährlich.

Schneider: „Zusammen mit der Unterhaltung der Bundesstraßen geht es um die Steuerung von etwa 150 Millionen EUR pro Jahr." Die strategische Steuerung von Investitionen im gesamten Netz der Bundes- und Landesstraßen ist von essentieller Bedeutung für die regionale Wirtschaft in Brandenburg. Die Bundes- und Landesstraßen werden in 33 Straßenmeistereien aus Gründen des effizienten Einsatzes von Personal, Geräten und Fahrzeugen gemeinsam unterhalten.

Die Beibehaltung der Bundesauftragsverwaltung für die Bundesstraßen sichert die Erhaltung einer leistungsfähigen Straßenbauverwaltung im gesamten Land sowie den Erhalt der Arbeitsplätze an allen Standorten. Die flächendeckende Präsenz des Landesbetriebs Straßenwesen sichert zudem die Unterstützung von Polizei und Feuerwehr bei Unfällen und im Katastrophenfall.

Die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums vom 27.06.2018, die Dienststätte Stolpe als Niederlassung Nordost für die Autobahnen Brandenburgs, Berlins und Mecklenburg-Vorpommerns dauerhaft auszubauen, folgt dem gemeinsamen Vorschlag der drei Bundesländer. Außenstellen der Niederlassung werden in Berlin, Cottbus und Güstrow eingerichtet.

„Für Stolpe und Cottbus haben wir uns nachdrücklich eingesetzt. Ich bin froh, dass diese Standorte eine wichtige Rolle in der neuen Autobahngesellschaft spielen werden", betont Ministerin Schneider:

Die Landesregierung wird sich in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) dafür einsetzen, dass die Beschäftigten, die bisher beim Land mit Bundesautobahnen befasst sind, mit dem Übergang in die Bundesgesellschaft keine persönlichen Nachteile haben werden. Ziel sind Garantien hinsichtlich Status, Arbeitsplatz und Arbeitsort und ein besonderes Augenmerk auf eine sozialverträgliche Gestaltung des Übergangs.

Hintergrund:

Das Land Brandenburg verfügt über:

- Ca. 800 Kilometer Autobahnen
- Ca. 2.800 Kilometer Bundesstraßen
- Ca. 5.700 Kilometer Landesstraßen

Die Bewirtschaftung erfolgt mit

- 12 Autobahnmeistereien mit 385 Beschäftigten
- 33 Straßenmeistereien mit 644 Beschäftigten

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