Staatskanzlei

Woidke kündigt verbesserte Hinterbliebenenversorgung von ehrenamtlichen Einsatzkräften an

veröffentlicht am 27.09.2017

Nach dem tragischen Tod von Feuerwehrleuten im Rettungseinsatz dringt die Landesregierung auf eine zügige Vereinheitlichung der Versorgungsleistungen für Hinterbliebene. Angehörige von im Einsatz verstorbenen Feuerwehrleuten und Mitglieder anderer Hilfs- und Rettungsorganisationen sollen gleichwertige Versorgungsleistungen wie die hauptberuflichen Einsatzkräfte erhalten, so Woidke heute in der Aktuellen Stunde des Landtags in Potsdam. An entsprechenden Regeln arbeite das Innenministerium mit Hochdruck.

Die etwa 60.000 ehrenamtlichen Männer und Frauen bei Brandenburgs Wehren seien „das Rückgrat der Einsatzkräfte". Dies gelte jedoch nicht nur für Rettungseinsätze, „sondern auch für das soziale Gefüge vor allem im ländlichen Raum". Woidke: „Die Männer und Frauen, die für unsere Sicherheit sorgen, müssen wissen, dass es Sicherheit auch für ihre Familien gibt. Das sind wir ihnen schuldig."

Die Neuregelung solle auch dazu beitragen, die Zukunft der Freiwilligen Wehren in Brandenburg langfristig zu sichern. Woidke: „Wir brauchen dringend Ideen und Konzepte, um die Attraktivität unserer Freiwilligen Feuerwehren zu erhöhen. Dazu werden wir alle Möglichkeiten prüfen."

Das Innenministerium wird laut Woidke bis Ende des Jahres ein Gesamtkonzept für die Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzes vorlegen. Er werde sich dafür einsetzen, dass es bundesweit zu Verbesserungen der Hinterbliebenenversorgung kommt. Dies sei jedoch aufgrund der vielen unterschiedlichen Regelungen nicht einfach.

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