Staatskanzlei

Sechste Mauerfondstranche für Brandenburg: 547.400 Euro zur Förderung von Gedenkstätten und Schulen geplant

veröffentlicht am 16.08.2016

Das Land Brandenburg erhält bereits zum sechsten Mal seit 2002 Mittel aus dem so genannten Mauerfonds. Auf Vorschlag des Finanzministeriums beschloss das Kabinett heute, welche Projekte aus dieser Tranche gefördert werden sollen. Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski sagte: „Es handelt sich dabei um drei wichtige Projekte, die im sozialen und kulturellen Bereich angesiedelt sind. Besonders freut mich, dass wir mit der geplanten Förderung der Herrichtung des Südgeländes des ehemaligen Konzentrationslagers Ravensbrück eine der wichtigsten Mahn- und Gedenkstätten im Land Brandenburg unterstützen können.“ Die Projekte im Einzelnen: Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten – Herrichtung des Südgeländes der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück Ziel des Projektes ist die Erschließung des Südgeländes des Konzentrationslagers Ravensbrück, dem größten Konzentrationslager für weibliche Häftlinge auf deutschem Gebiet in der Zeit des Nationalsozialismus. Dieses Gelände soll als elementarer Bestandteil der Gedenkstätte die Dimension des ehemaligen Frauen-Konzentrationslagers stärker erfahrbar und begreifbar machen. Die geschätzten Ausgaben für das Projekt belaufen sich auf rund 700.000 Euro. Für die Umsetzung des Projektes stehen 350.000 Euro aus Mauerfondsmitteln zur Verfügung. Gedenkstätte ehemaliges Zuchthaus Cottbus – Menschenrechtszentrum Cottbus Bei dem ehemaligen Zuchthaus Cottbus handelt es sich um einen Ort mit einer bewegten Vergangenheit: Er erzählt die Geschichte von Verfolgung und Repression im Nationalsozialismus, während der Sowjetischen Besatzungszone und in der SED-Diktatur. Die Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus ist bundesweit die einzige Gedenkstätte, die sich im Eigentum von ehemaligen politischen Gefangenen befindet. Es sollen Sanierungsarbeiten im Bereich der Gedenkstätte gefördert werden. Dazu zählen die Sanierung eines ehemaligen Wachturms und Sicherungsmaßnahmen an Fassaden, Dächern und Fenstern. Zur Umsetzung der Maßnahmen stehen Mauerfondsmittel in Höhe von 40.600 Euro zur Verfügung. Förderung der Schulausstattung für die Brandenburger Altenpflegeschulen Ziel des Projektes ist die Verbesserung der Ausbildungsbedingungen in den Brandenburger Altenpflegeschulen durch eine anforderungsgerechte, moderne Schulsituation. Investitionen in die schulische Infrastruktur – sowohl Umbau, Neubau und Renovierung, als auch die Schulausstattung – sollen gefördert werden. Zur Umsetzung der Maßnahmen stehen Mauerfondsmittel in Höhe von 156.800 Euro zur Verfügung. Die bisherige Bilanz: Brandenburg erhielt seit 2002 insgesamt 7,34 Mio. Euro aus diesem Fonds. Damit wurden 22 Projekte zweckentsprechend gefördert. Mit der 6. Tranche erhöhen sich diese Summen auf 7,89 Mio. und 25 Projekte. Hintergrund: Auf Grundlage des Mauergrundstücksgesetzes vom 15.07.1996 werden die Einnahmen des Bundes aus der Veräußerung von ehemaligen Mauer- und Grenzgrundstücken regelmäßig nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel an die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgeschüttet. Die Mittel dürfen lediglich für Projekte verwandt werden, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zwecken dienen und nicht für die Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen eingesetzt werden. Die Freigabe der Mittel ist von den Ländern über das Bundesfinanzministerium beim Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages zu beantragen. Übersicht Mauerfondsprojekte Tranche 1 bis 5