Staatskanzlei

„Das Land weiter voran bringen und Spielräume nutzen“ – Kabinett beschließt Entwurf des Doppelhaushaltes

veröffentlicht am 19.07.2016

Das Kabinett hat am Dienstag den von Finanzminister Christian Görke vorgelegten Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/18 mit einem Volumen von jeweils rund 11,4 Milliarden Euro beschlossen.

Bei der Vorstellung sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Wir haben eine ausgesprochen gute wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land, die uns stolz macht und weitere Spielräume für unsere Zukunftsgestaltung gibt. Mit dem Haushaltsentwurf stellen wir entscheidende Weichen, um unser Land weiter voran zu bringen und – wie es im Koalitionsvertrag heißt -, um „Brandenburgs Aufbruch (zu) vollenden“ – und zwar ohne neue Schuldenaufnahme. Was wir uns mit dem neuen Haushalt vornehmen, ist nur möglich, weil wir die vergangenen sieben Jahre zu den erfolgreichsten in unserer Landesgeschichte gemacht haben.“

So sei das Land Brandenburg mit seiner Arbeitslosenquote von 7,7 Prozent eines der führenden Länder im Osten und liege beispielsweise nur noch einen Zehntelpunkt hinter dem wirtschaftlich starken Nordrhein-Westfalen. Als politische Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs nannte Woidke Bildung, Innere Sicherheit und Infrastruktur. So soll die Zahl der Polizisten bis zum Ende des Jahrzehnts auf 8.200 ansteigen, 400 mehr als bislang im Koalitionsvertrag geplant. Die Absenkung der Kita-Betreuungsschlüssel für die 0-3-Jährigen von 1:6 auf 1:5 und für die 3-6-Jährigen von 1:12 auf 1:11 wird fortgeführt. Angesichts wieder steigender Schülerzahlen wird es eine Verstärkung des Lehrkräftebereiches geben. Für den weiteren Breitbandausbau werden insgesamt 29,2 Mio. Euro, davon 10 Mio. aus Landesmitteln, zur Verfügung gestellt. Die Musikschulförderung wird jährlich um 2,1 Mio. Euro aufgestockt. Für den weiteren Ausbau der Infrastruktur und für die Fortführung des kommunalen Infrastrukturprogramms wird laut Woidke Vorsorge über insgesamt 130 Mio. Euro in den Jahren 2016-2019 geschaffen.

Finanzminister Görke hob hervor: „Für diese Regierung war bereits Anfang 2015 klar: Wegen der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen darf es keine Einschnitte bei den bisherigen Schwerpunkten Bildung, öffentliche und soziale Sicherheit und der Investitionsoffensive für die Kommunen geben. Mit dem Eckwertebeschluss vom Februar dieses Jahres waren die Ziele für diesen Haushalt klar umrissen: Soziale und innere Sicherheit im Land garantieren, Vorfahrt für Bildung gewährleisten, die Investitionsoffensive fortführen und die Integration erfolgreich gestalten. Dies war angesichts veränderter Rahmenbedingungen und der wahrlich nicht üppigen Finanzhilfen des Bundes keine leichte Aufgabe. Ich danke deshalb ganz besonders allen Kabinettkollegen, dass sie ihren Beitrag zur Erreichung dieses Ziel geleistet haben.“

Finanzminister Görke erläuterte beispielhaft: „Dieser Haushalt steht dafür, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Wir haben gesagt: Wir verbessern den Betreuungsschlüssel in den Kitas. Mit 386,5 Millionen Euro investieren wir so viel Geld wie nie zuvor in der Geschichte Brandenburgs in die Kindertagesstätten, das heißt seit 2009 haben sich diese Ausgaben nahezu verdreifacht. Wir haben gesagt: Wir werden ausreichend neue Lehrer einstellen. Mit dem Haushalt 2018 stehen rund 12 %, das heißt über 2000 Stellen für Lehrkräfte, mehr zur Verfügung als zu Beginn der rot-roten Koalition 2009 vorhanden waren und das bei annähernd wieder gleichen Schülerzahlen (rund 256.000). Wir haben gesagt: Wir statten die Hochschulen besser aus. Das Ergebnis ist, dass wir im Zeitraum von 2009 bis 2018 die Mittel für die Hochschulen um 50 Prozent auf rund 380 Millionen erhöht haben. Wir haben gesagt, wir verbessern unsere Infrastruktur in den Kommunen. Dafür haben wir das kommunale Investitionsprogramm aufgelegt, das wir fortsetzen, und wir haben in der Finanzplanung für den Zeitraum von 2016 bis 2020 insgesamt 430 Millionen Euro für das Krankenhausinvestitionsprogramm eingeplant. Wir haben gesagt, dass wir Brandenburgs öffentliche Sicherheit und den Rechtsstaat stärken werden. Im vorliegenden Etatentwurf ist bei der Polizei vorgesehen, dass dauerhaft 8.200 Beschäftigte im Stellenplan stehen werden. Insgesamt kommt das allen in Brandenburg lebenden Menschen zu Gute, Neubürgern wie den schon lange hier Lebenden. Angesichts des schwierigen finanzpolitischen Umfelds sind das aus Sicht der Landesregierung keine Selbstverständlichkeiten. Uns kam es jedoch darauf an, Wort zu halten.“

Die Aufnahme und Integration der Flüchtlinge sei zweifellos die zentrale Herausforderung des vorliegenden Haushaltsplanentwurfes, so Görke. Das Land rechnet auf der Basis der bisherigen Zusagen mit Bundeshilfen von lediglich 175,9 Millionen beziehungsweise 164 Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018. Dem gegenüber stehen geplante Ausgaben in Höhe von 575,3 Millionen Euro beziehungsweise 479,7 Millionen Euro. Die Zahlen zeigen, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Länder und Kommunen zur Unterbringung und Integration der Flüchtlinge bei 30,6 bzw. 34,2 Prozent verharrt und damit weiterhin völlig ungenügend sei. Diese Unterfinanzierung müsse das Land jetzt allein ausgleichen.

Des Weiteren hat sich die Landesregierung dazu entschieden, aufgrund der international nicht mehr erzielbaren Anlagerenditen auf eine Zuführung an den Versorgungsfonds ab dem Jahr 2017 zu verzichten. Das anhaltend niedrige Zinsniveau sorgt aus der Sicht des Landes als Kreditnehmer dafür, die Zinsausgaben in den kommenden Jahren nochmals etwas reduzieren zu können. Im Doppelhaushalt 2017/2018 werden jährlich rund 330 Millionen Euro an Zinsausgaben (2016: 370 Millionen Euro) veranschlagt.

Die Landesregierung hat beschlossen, zur Deckung der notwendigen Ausgaben eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 140 Millionen in 2017 und 20 Millionen Euro 2018 vorzunehmen.

Der Ministerpräsident und der Finanzminister wiesen nochmals deutlich darauf hin, dass die Haushaltsplanungen für die Jahre 2017 und 2018 unter extrem schwierigen Rahmenbedingungen stattfanden. Und dies nicht nur wegen der aktuell umzusetzenden Integrationspolitik. Brandenburg spürt, wie alle ostdeutschen Länder, bereits jetzt den Rückgang der Solidarpakt- und EU-Mittel. Die ab 2020 geltende Schuldenbremse wirft ebenfalls ihre Schatten voraus. Die zu erwartenden Neuregelungen beim Länderfinanzausgleich und den Bund-Länder-Beziehungen sind noch nicht abschließend geklärt. Das Steueraufkommen im Land Brandenburg steigt nach wie vor und erreicht mit 67 Prozent im Jahr 2018 einen Spitzenwert.

Finanzminister Görke unterstrich, „dass wir trotz aller positiven Entwicklungen nicht umhin kommen, unsere eigenen Konsolidierungsanstrengungen fortzusetzen. Die Haushaltspolitik des Landes muss genauso zukunftssicher gemacht werden wie die Personalausstattung des öffentlichen Dienstes. Auch wenn wir es mit dem vorliegenden Haushalt geschafft haben, bei den Lehrern, den Polizisten und in einigen anderen Bereichen personell deutlich aufzustocken, heißt das auf der anderen Seite, die sparsame Personalbedarfsplanung des Landes fortzusetzen und so den nach wie vor geltenden Folgen des demografischen Wandels nachzukommen. Zugleich ermöglichen wir im Sinne einer vorausschauenden Personalpolitik weiterhin eine kontinuierliche Nachwuchsgewinnung sowie Einstellungskorridore, um den Generationswechsel in der Landesverwaltung auch künftig zu gestalten.“

Woidke und Görke machten deutlich, „dass es nicht selbstverständlich ist, angesichts der großen Herausforderungen einen ausgeglichenen Haushalt ohne eine erneute Nettokreditausnahme vorlegen zu können. Der Koalitionsvertrag wird weiter umgesetzt und wir werden mit dem erforderlichen sozialen Augenmaß wichtige Projekte für Brandenburg realisieren.“ 

 

Wichtige Daten zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2015/2016

Die Landesregierung geht für die Eckwerte 2017/2018 von einem jährlichen Haushaltsvolumen von etwa 11,42 Milliarden beziehungsweise 11,38 Milliarden Euro aus. Im Haushaltsentwurf enthalten sind die prognostizierten Ausgaben für die Aufnahme, Betreuung und Integration von Flüchtlingen im Umfang von rund 573,8 Millionen beziehungsweise 479,2 Millionen Euro. Die allgemeine Rücklage sinkt von 791,6 Millionen Euro entsprechend der Planungen für 2016 auf 691,6 Millionen Euro am Ende des Jahres 2018.

 

 

Plan
2016

Entwurf
2017

Entwurf
2018

Haushaltsvolumen in Millionen Euro

11.218

11.420,9

11.389,4

Steuerdeckungsquote

63,5 Prozent

64,6 Prozent

67,4 Prozent

Personalausgabenquote

23,8 Prozent

23,7 Prozent

24,3 Prozent

Investitionsquote

12,3 Prozent

12,1 Prozent

11,6 Prozent