Staatskanzlei

Rechtsreferendariat in Teilzeit: Brandenburg und Niedersachsen starten Bundesratsinitiative

veröffentlicht am 19.07.2016

Brandenburg setzt sich für ein Rechtsreferendariat in Teilzeit ein. Das Kabinett beschloss heute in Potsdam eine Bundesratsinitiative für die Öffnung des Deutschen Richtergesetzes (DRiG). Auf diesem Weg soll angehenden Juristen ein Teilzeitreferendariat ermöglicht werden. Die Bundesratsinitiative wird gemeinsam mit Niedersachsen eingebracht.

Justizminister Stefan Ludwig und seine niedersächsische Amtskollegin Antje Niewisch-Lennartz erklärten: „Referendarinnen und Referendare, die minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, können künftig ihr Referendariat über einen längeren Zeitraum absolvieren und ihre Ausbildungszeit damit flexibler einteilen. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Berufsausbildung. Die Doppelbelastung durch Ausbildung und Familienarbeit wird reduziert, und die Betreuung von minderjährigen Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen muss für  Absolventinnen und ‑absolventen des juristischen Studiums und der ersten Prüfung kein Verzögerungs- oder Hinderungsgrund mehr für die Aufnahme des Referendariats sein. Angesichts des demographischen Wandels erhoffen wir uns davon nicht zuletzt die Sicherung qualifizierten Nachwuchses.“

Mit den geplanten Änderungen des Deutschen Richtergesetzes werden die bundesrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des Teilzeitreferendariats geschaffen. Die Länder können dann entscheiden, ob und welche Teilzeitmodelle sie anbieten wollen.