Staatskanzlei

Keine Tricks beim Mindestlohn - Woidke wirbt im Bundesrat für Schließen von Gesetzeslücke

veröffentlicht am 08.07.2016

Ministerpräsident Dietmar Woidke hat am Freitag im Bundesrat Nachbesserungen im Mindestlohngesetz gefordert. Brandenburg will mit einer Reform des Gesetzes erreichen, dass die Lohnuntergrenze durch die Verrechnung mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht mehr unterlaufen werden kann. Woidke betonte, es sei Aufgabe der Politik darauf zu achten, dass der Geist der neuen Gesetzgebung in der Praxis nicht ausgehöhlt wird. Ein Lohnunterbietungswettbewerb zwischen Unternehmen würde letztlich auch die sozialen Sicherungssysteme belasten. Zum Anliegen der Initiative sagte Woidke: „Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Mai ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld mit dem Mindestlohn zu verrechnen. Dies führt zum Einen zu einer höheren Unsicherheit bei der Anwendung des Gesetzes, zum Anderen werden den Arbeitgebern dadurch Umgehungsmöglichkeiten eröffnet.“ Nach Einschätzung Woidkes läuft das dem Grundgedanken eines gesetzlichen Mindestlohnes zuwider. „Beschäftigte mit einer Entlohnung in der betreffenden Größenordnung sind ohnehin schon im untersten Niedriglohnbereich tätig.“ Aus diesem Grunde solle der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, das Mindestlohngesetz entsprechend zu ändern. Der Vorschlag zielt darauf ab, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde ohne Zulagen oder Zuschläge entspricht. Über das Grundentgelt hinausgehende Entgeltbestandteile wie beispielsweise Sonderzahlungen oder Prämien seien zusätzlich zum gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.