Staatskanzlei

Woidke bei Verhandlung zum NPD-Verbotsverfahren

veröffentlicht am 29.02.2016

Ministerpräsident Dietmar Woidke nimmt morgen in Karlsruhe für das Land Brandenburg an der Mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über das NPD-Verbotsverfahren teil. Woidke hatte als Innenminister Brandenburgs das Verfahren mit vorangetrieben. „Für mich ist es selbstverständlich in Karlsruhe dabei zu sein und dem Verfassungsgericht auch zu zeigen, wie wichtig mir das Verfahren ist.“

Im Dezember 2012 hatten die Bundesländer beschlossen, einen Antrag auf ein Verbot der NPD zu stellen. Der Verbotsantrag wurde 2013 eingebracht. Laut Grundgesetz obliegt es allein dem Bundesverfassungsgericht, über die Verfassungsmäßigkeit einer Partei zu entscheiden. Deshalb kann eine verfassungswidrige Partei auch nur vom Bundesverfassungsgericht verboten werden.

Woidke: „Natürlich ist mir klar, dass mit einem Verbot der NPD rechtsradikale Gedanken aus den Köpfen nicht verschwinden. Da müssen wir weiter dran bleiben. Wir können mit einem erfolgreichen Verbotsverfahren aber sicherstellen, dass die Feinde des demokratischen Staates von diesem nicht auch noch finanziert werden müssen.“

Zudem, so Woidke weiter, sei es ein deutliches Zeichen in die Gesellschaft hinein, dass nicht Medien oder Politiker die NPD verboten sehen wollten, sondern dies auf der Grundlage des Grundgesetzes erfolge, das die Gründungsväter der Bundesrepublik verabschiedeten. „Die NPD steht deutlich außerhalb der Verfassung, deshalb bin ich fest davon überzeugt, dass das Verfahren richtig und erfolgreich ist.“