Staatskanzlei

Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf für neue Bauordnung

veröffentlicht am 22.12.2015

Das Kabinett hat heute auf Vorschlag von Infrastrukturministerin Kathrin Schneider die Novelle zur Brandenburgischen Bauordnung verabschiedet. Die Neufassung ist notwendig, um das Regelwerk an die von der Bauministerkonferenz der Länder beschlossene Musterbauordnung anzupassen, an der sich die Landesbauordnungen von bislang 14 Bundesländern orientieren. Zu Beginn der Legislaturperiode war die Novellierung im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Ministerin Schneider sagte: „Mit der neuen Bauordnung gelten für Bauvorhaben die gleichen Standards wie in Berlin und den benachbarten Bundesländern. Das erleichtert den Planern und Fachbetrieben die Bauausführung und die Kostenkalkulation. Auch die Prüfung der bautechnischen Nachweise für die Standsicherheit und den Brandschutz wird an die Praxis bei unseren Nachbarn angeglichen. Davon profitieren auch die Bauherrinnen und Bauherren, weil z. B. für Ein- und Zweifamilienhäuser die Kosten für die Statikprüfung entfallen. Außerdem sind in der Bauordnung neue Regeln enthalten, mit denen wir mehr Barrierefreiheit in Gebäuden erreichen. Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf können künftig leichter in Gemeinschaftswohnungen untergebracht werden.“ Die wichtigsten Neuerungen der Brandenburgischen Bauordnung im Überblick: Für Wohnungen wird eine Rauchwarnmelderpflicht eingeführt. Bei Bestandsbauten müssen die Eigentümer bis 31.12.2020 die Nachrüstung vornehmen. Um mehr Barrierefreiheit für ältere Menschen oder Familien mit Kindern zu erreichen, muss künftig in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen mindestens ein Geschoss barrierefrei erreichbar sein. Der Gesetzentwurf orientiert sich auch an den Bedürfnissen von Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf. Bisher war die Nutzung einer Wohnung durch einen Betreiber zur Pflege und Betreuung von älteren Menschen immer als Sondernutzung genehmigungspflichtig. Zukünftig ist die Pflege und Betreuung von bis zu 6 Personen in einer Wohnung genehmigungsfrei. Die Prüfung der bautechnischen Nachweise ist - in Anknüpfung an die Gebäudeklassen und Sonderbaueigenschaft - neu geregelt. Brandenburg folgt damit den anderen Ländern, in denen bei einfachen Bauvorhaben keine generelle Prüfung der Standsicherheitsnachweise gefordert wird, sondern vom Ersteller des Nachweises eine höhere Qualifikation verlangt wird. Für planfestgestellte oder plangenehmigte Bauvorhaben wird die Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung oder des Vorbescheides an die Geltungsdauer der Planfeststellung oder Plangenehmigung geknüpft. Die Praxis zeigt, dass die Fertigstellung komplexer Großvorhaben – wie beispielsweise des Flughafens Berlin-Brandenburg - einen weiteren Zeitrahmen beansprucht, als ein normales Bauvorhaben. Die Landesverfassung verpflichtet das Land, dauerhaft für eine ausreichende Deckung der Kosten, die den Kommunen als untere Bauaufsichtsbehörden entstehen, zu sorgen. Derzeit werden nicht alle Kosten durch die Gebühren gedeckt. Der Kostenausgleich wird durch eine Änderung der Brandenburgischen Baugebührenordnung geschaffen. Für die Bauherrinnen und Bauherren erhöhen sich dadurch die Baugebühren. Da aber die Prüfgebühr entfällt, ergibt sich insgesamt eine Verringerung der Baunebenkosten.