Staatskanzlei

Mehr Wohnraum für Flüchtlinge nach Erstaufnahme - Mehr sozialer Wohnungsbau

veröffentlicht am 15.09.2015

Bauministerin Kathrin Schneider hat dem Kabinett heute Maßnahmen vorgestellt, mit denen das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung die Unterbringung von Flüchtlingen nach der Erstaufnahme erleichtern und den sozialen Wohnungsbau im Berliner Umland verstärken will.

„Aufgrund der aktuellen Herausforderungen brauchen wir mehr Wohnraum. Wir schlagen deshalb Maßnahmen vor, die den Kommunen die Herrichtung leer stehender Wohnungen erleichtern sollen. Dazu wollen wir die Fördermittel zur Verfügung stellen, die bislang für den Abriss gedacht waren. Für leer stehende Bürogebäude, ehemalige Schulen oder Kindertagesstätten soll ein Darlehensprogramm aufgelegt werden, um auch in diesen Gebäuden Wohnraum schaffen zu können. Außerdem wollen wir die Mittel für den sozialen Wohnungsbau erhöhen. Davon profitieren Städte und Kommunen, in denen Wohnraum knapp ist“, sagte Ministerin Schneider heute nach der Kabinettssitzung in Potsdam.

Sanierung statt Abriss
Ursprünglich waren bis 2019 17,5 Millionen Euro für den Abriss von Wohnungen vorgesehen. Mit diesem Geld können nun etwa 4000 Wohnungen für Flüchtlinge hergerichtet werden. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat sich beim Bund dafür eingesetzt, dass die Gelder, die ursprünglich für den Rückbau gedacht waren, den Kommunen zu einem späteren Zeitpunkt wieder für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden.

Sozialer Wohnungsbau
Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau werden erhöht. Für Städte und Kommunen, in denen Wohnraum knapp ist, stehen statt der bislang vorgesehenen 40 Millionen Euro pro Jahr nun 70 Millionen Euro jährlich bereit. Damit wird das Angebot für Haushalte mit niedrigem Einkommen verbessert. Die zusätzlichen 30 Millionen Euro kommen aus dem Landeswohnungsbauvermögen.

Darlehen für neue Wohnräume in leerstehenden Gebäuden
Aus den noch verfügbaren Mitteln aus der Wohnraumförderung soll ein Darlehensprogramm über 20 Millionen Euro zur Sanierung von leer stehenden Gebäuden aufgelegt werden. Mit diesem Geld könnte in nicht genutzten Büros, ehemaligen Schulen oder Kindertagesstätten Wohnraum geschaffen werden. Denselben Zweck hat ein Darlehensprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einem Volumen von 300 Millionen Euro.

Moratorium für Baustandards bei der energetischen Sanierung
Brandenburg schlägt zusammen mit anderen Ländern dem Bund vor, die Regelungen für höhere energetische Baustandards später wirksam werden zulassen, als derzeit geplant. Dies würde die Baukosten senken und die Bauzeit verkürzen. Nach jetzigem Stand sollen die neuen Regeln der Energieeinsparverordnung am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Zahlen
Im Land Brandenburg stehen nach jüngsten Erhebungen gegenwärtig 39.000 Wohnungen in den 50 Stadtumbaustädten leer. In den vergangenen drei Jahren wurden ca.6.400 Wohnungen in diesen Städten abgerissen.