Staatskanzlei

Fonds „Heimerziehung in der DDR“ wird aufgestockt

veröffentlicht am 16.06.2015

Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag von Jugendminister Günter Baaske der Aufstockung des Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ zugestimmt. Für alle ostdeutschen Länder mit Berlin beläuft er sich von 2015 bis 2018 auf 364 Millionen Euro; davon trägt Brandenburg einen Anteil von 19,32 Millionen Euro (16,1 Prozent). Damit ist die weitere Arbeit des Fonds sowie der Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in der DDR gesichert. Sie ist bei der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur angesiedelt. Der Fonds ermöglicht Betroffenen Beratungsangebote und finanzielle Unterstützungen. Hierzu zählen materielle Hilfen und Ersatzleistungen für entgangene Rentenleistungen. Baaske: „Wir dürfen diese Frauen und Männer, die in ihrer Jugend in den Heimen schweres Leid erdulden mussten, nicht allein lassen. Deshalb freue ich mich, dass der Fonds aufgestockt wurde und konkrete Hilfe geleistet werden kann.“ Der Betrag ergibt sich aus der Zahl der Personen, die sich bis zum Stichtag 30. September 2014 als Betroffene gemeldet hatten und noch heute unter Belastungen aufgrund ihres Heimaufenthalts leiden. Zugleich wurde die Frist für die Beratung dieser Betroffenen bis zum 31. Dezember2018 verlängert und die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Anlauf- und Beratungsstelle erhöht. Im Rahmen dieser Beratungen haben sie die Möglichkeit, über ihre Erfahrungen und Leiden zu sprechen und eine Vereinbarung über materielle Hilfen zur Linderung ihres Leids abzuschießen. Der sogenannte Heimkinder-Fonds Ost wurde von den neuen Bundesländern, Berlin und dem Bund im Jahr 2012 aufgelegt. Zuvor gab es einen solchen Fonds nur für die alten Bundesländer. Aber auch in Jugendhilfeheimen und Säuglingsheimen der DDR war es zu schweren Schädigungen von Kindern und Jugendlichen gekommen. Bereits Ende 2013 zeichnete sich ab, dass die bis dahin vorgesehenen Mittel in Höhe von 40 Millionen Euro nicht ausreichen würden. Deshalb kamen die Fonds- Errichter darin überein, diese Mittel an den zu erwartenden Bedarf anzupassen. Hierfür wurde eine Meldefrist bis zum 30. September 2014 festgesetzt. Bei der Anlauf- und Beratungsstelle in Potsdam haben sich bis zum Stichtag 30. September 2014 insgesamt 4.160 Betroffene gemeldet, das sind etwa 5 Prozent der ehemaligen Brandenburger Heimkinder von 1949 bis 1990. Mit 1.040 von ihnen wurden bislang Gespräche geführt und Vereinbarungen getroffen. Neben den materiellen Hilfeleistungen ist für viele der ehemaligen Heimkinder das Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Anlauf- und Beratungsstelle wichtig.