Staatskanzlei

Modernes Bauberufsrecht für Architekten und Ingenieure

veröffentlicht am 16.06.2015

Die Landesregierung hat heute die Entwürfe zur Novellierung des brandenburgischen Architekten- und Ingenieurgesetzes verabschiedet. Infrastrukturministerin Kathrin Schneider betonte: „Damit stellen wir die Weichen für ein modernes Bauberufsrecht in Brandenburg. Unter anderem soll geregelt werden, wer künftig berechtigt ist, sich `Architekt´ oder ´Ingenieur´ zu nennen.“ Schneider sagte weiter: „Außerdem schaffen wir die Voraussetzungen für die Einführung eines einheitlichen Europäischen Berufsausweises und sorgen für mehr Rechtssicherheit für deutsche und europäische Architekten und Ingenieure. Darüber hinaus stärken wir die Selbstverwaltungskompetenz der beiden Kammern, die sich auch aktiv in den Novellierungsprozess eingebracht haben.“ Mit der Novellierung werden die beiden bisher sehr unterschiedlichen Gesetze in Aufbau und Inhalt vereinheitlicht. Dies stellt sicher, dass für Architekten und Ingenieure, die häufig in gemeinsamen Arbeitsfeldern tätig sind, weitestgehend gleiches Recht gilt. Darüber hinaus orientieren sich die neuen Regelungen stark am bundesweiten Standard und den Regelungen der Nachbarländer. Es wurden viele Regelungen klarer und verständlicher gestaltet, unnötige Vorschriften wurden aufgegeben und damit ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet. Schneider dazu: „Nicht zuletzt stellen wir mit den Gesetzesvorlagen sicher, dass die erforderliche Anpassung des Bauberufsrechts an veränderte EU-Vorgaben in Brandenburg termingerecht bis zum Januar 2016 erfolgen kann. Damit wird die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen den europäischen Mitgliedstaaten wesentlich erleichtert.“ Die Gesetze werden jetzt dem Landtag zur Beratung zugeleitet.