Staatskanzlei

Gesetz für Sondervermögen zur Finanzierung des BER

veröffentlicht am 14.04.2015

Die Landesregierung hat heute einem von Finanzminister Christian Görke vorgelegten „Gesetzesentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens Finanzierungsfonds Flughafen BER“ zugestimmt. Nach der Entscheidung erläuterte Minister Görke: „Wir schaffen damit eine Regelung, die der Flughafengesellschaft FBB den nötigen Freiraum für die anstehenden Aufgaben bis zur Inbetriebnahme des Flughafens BER in Schönefeld gewährleistet.“ Der Minister weiter: „Das Land wird der FBB über den Finanzierungsfonds Mittel in Form eines rückzahlbaren, kreditfinanzierten Gesellschafterdarlehens zur Verfügung stellen. Dies ist eine Finanzierung, die den Steuerzahler weitestgehend schont und auf dem Vertrauen in die künftige Leistungsfähigkeit des BER basiert. Damit leistet das Land Brandenburg seinen Beitrag, wie das auch von den anderen Gesellschaftern zu erwarten ist.“ Ausgehend vom Finanzbedarf der FBB für die Fertigstellung der Baumaßnahmen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro wird das Land einen Betrag in Höhe von rund 409 Millionen Euro leisten, der seinen Geschäftsanteilen von 37 Prozent entspricht. Der Fonds arbeitet über den gesamten Zeitraum der Finanzierung nach einem dem Gesetz beigefügten Wirtschaftsplan, welcher die öffentliche Kontrolle des Darlehens mit hoher Transparenz ermöglichen wird. Für diese Lösung spricht insbesondere, dass die Bildung des Sondervermögens verfassungsrechtlich bewährt ist und anhand des Landeswohnungsbauvermögens bislang sehr positive Erfahrungen mit diesem Instrument gesammelt werden konnten. Der Minister sagte abschließend: „Ich bin sehr zufrieden, dass wir diese Lösung gefunden haben und damit eine eigenständige Teilfinanzierung des größten ostdeutschen Infrastrukturprojektes organisieren können.“ Das Sondervermögen wird gemäß der Landeshaushaltsordnung errichtet. Diese erlaubt es, die notwendigen Mittel der FBB losgelöst von der jährlichen Aufstellung des Haushaltes über den gesamten Bau-Zeitraum hinweg transparent, bedarfsangemessen und flexibel als Darlehen zur Verfügung zu stellen und ebenso den dafür erforderlichen Schuldendienst auszugestalten. Der Gesetzentwurf wird nunmehr dem Landtag zur Beratung übersandt. Der Gesetzentwurf ist unter www.mdf.brandenburg.de einsehbar.