Staatskanzlei

Landesregierung will Nutzern von Datschen helfen – Bundesratsinitiative für verlängerten Kündigungsschutz

veröffentlicht am 06.05.2014

Brandenburg will die Situation für Nutzer von Freizeit-Grundstücken verbessern. Das Kabinett beschloss auf Vorschlag von Justizminister Helmuth Markov heute in Potsdam, einen Gesetzentwurf zur Änderung des sogenannten Schuldrechtsanpassungsgesetzes in den Bundesrat einzubringen. Markov begründete die Initiative damit, dass gerade im Osten Deutschlands für viele die Datsche noch immer eine besondere ideelle Bedeutung habe. Markov: „Die jetzige Regelung belastet Nutzerinnen und Nutzer von Datschen-Grundstücken über Gebühr. Wenn Nutzer ihre Datsche entschädigungslos herausgeben müssen, sollen sie nicht auch noch die Abrisskosten aufbringen müssen. Die Überleitung der noch zu DDR-Zeiten begründeten Nutzungsverträge in bundesdeutsches Recht muss angepasst werden, um einen sozialverträglichen Interessenausgleich herzustellen. Datschen-Grundstücke haben für viele Nutzer auch heute noch einen bedeutenden sozialen Stellenwert“. Mit der Bundesratsinitiative soll auch die im nächsten Jahr auslaufende Kündigungsschutzfrist bis 2018 verlängert werden. Dadurch würde sich gleichzeitig das Ende der Investitionsschutzfrist bis 2025 hinausschieben, bis zu deren Ablauf der Nutzer eine Entschädigung nach dem Zeitwert der Datsche verlangen kann. Außerdem sollen die Kosten für den Abbruch des Wochenendhauses in Zukunft grundsätzlich vom Eigentümer des Grundstücks getragen werden. Nur in besonderen Härtefällen soll sich der Nutzer beteiligen müssen.