Staatskanzlei

Kabinett: Gesetzesnovelle sieht mehr Mitbestimmung für Personalräte vor

veröffentlicht am 03.09.2013

Personalräte sollen künftig auch bei Umsetzungen von Beschäftigten innerhalb einer Dienststelle mitbestimmen können, wenn dies mit einem Wechsel des Dienstortes verbunden ist. Das sieht eine Novelle zum Personalvertretungsgesetz vor, die das Kabinett am Dienstag in Potsdam verabschiedete. Damit werde ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften umgesetzt, sagte Innenminister Ralf Holzschuher. Zudem wird mit der Novelle die anstehende Schulbehördenreform durch personalvertretungsrechtliche Regelungen flankiert. Bildungsministerin Martina Münch betonte: „Wir schaffen erstmals einen eigenen Hauptpersonalrat für alle Lehrkräfte und die sonstigen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen.“ Holzschuher betonte: „Wir setzen bei den anstehenden Verwaltungsreformen auf die Erfahrungen und die Kompetenz der Kolleginnen und Kollegen. Die Möglichkeit der Beschäftigten, ihre Arbeitsbedingungen mitzugestalten, steigert die Arbeitszufriedenheit und damit nicht zuletzt auch die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Brandenburg. Mit der vorgelegten Novelle haben wir nach sehr konstruktiven Gesprächen mit den Gewerkschaften eine gute Lösung gefunden, die diesem Anspruch gerecht wird.“ So soll beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ein eigener Hauptpersonalrat für die Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal gebildet werden. Daneben werden die künftigen Regionalstellen des Landesschulamtes für die Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal zu Dienststellen im Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes bestimmt. „Die längerfristige Umsetzung aller Beschäftigten, wenn sie mit einem Ortswechsel verbunden ist, unterliegt künftig der Mitbestimmung des Personalrats“, so Münch. „Damit werden – nach der Einigung mit den Gewerkschaften im Sommer – zugleich zentrale Forderungen der Gewerkschaften aus der Vereinbarung zur Schulämterreform aus dem Jahre 2012 konsequent umgesetzt.“ Die Einigung mit den Gewerkschaften im Sommer 2013 sieht vor, dass ab dem Schuljahr 2014/15 alle Lehrerinnen und Lehrer an Grund- und Oberschulen um eine Unterrichtsstunde pro Woche entlastet werden. Zudem wird es eine zusätzliche Ermäßigungsstunde für Lehrkräfte ab dem 60. Lebensjahr geben, die bereits 35 Jahre oder länger unterrichten. „Wir schaffen damit eine deutliche Entlastung der Lehrkräfte und helfen, die Qualität an den Schulen weiter zu verbessern“, erläuterte Münch. Die Mitbestimmung gilt für Fälle, in denen die Umsetzung länger als sechs Monate dauert und die neue Dienststätte mindestens 30 Kilometer von der Wohnung des Beschäftigten entfernt ist. Bisher standen den Personalvertretungen in Brandenburg in dieser Frage nur schwächere Mitwirkungsrechte zu. Ferner enthält die Novelle eine Neuregelung der Verfahren zu strittigen Personal- und Organisationsfragen. Danach soll die Einigungsstelle, die bei einer Nichteinigung zwischen Dienststelle und Personalrat eingeschaltet wird, nur noch eine Empfehlung an die zuständige oberste Dienstbehörde aussprechen. Mit dieser Änderung zieht das Land die Konsequenzen aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.