Staatskanzlei

Flächendeckende medizinische Versorgung sichern – Brandenburg bündelt die Kräfte

veröffentlicht am 26.03.2013

Zur künftigen Sicherstellung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung bündelt Brandenburg die Kräfte. Das Kabinett beschloss heute einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines Gemeinsamen Landesgremiums. Darin sollen unter anderen Vertreter des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der Krankenkassen, der Ersatzkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft sowie weitere Beteiligte mitarbeiten. Grundlage für die Bildung des Gremiums ist das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung des Bundes. Gesundheitsministerin Anita Tack betonte: „In Brandenburg wird es vor allem in den berlinfernen Regionen zunehmend schwerer, frei werdende ärztliche Stellen wieder zu besetzen. Die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften im Gesundheitswesen wächst. Das Gesetz schafft die Grundlage, dass alle für die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung Verantwortlichen in einer effizienten Struktur zusammenarbeiten und gemeinsam zukunftsfähige Konzepte entwickeln.“ Das Gemeinsame Landesgremium soll Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen abgeben. Dabei werden regionale Versorgungsbedürfnisse, raumordnerische Aspekte und die demografische Entwicklung berücksichtigt. „Für unterschiedliche Räume und Gegebenheiten werden angepasste Konzepte benötigt, damit alle Menschen angemessen erreicht werden können“, sagte Tack. Zum Hintergrund: In der medizinischen Versorgung existieren, bundesrechtlich gewachsen, verschiedene Sicherstellungsaufträge nebeneinander. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben die ambulante medizinische (vertragsärztliche) Versorgung sicherzustellen. Sie müssen gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden die Gewähr dafür übernehmen, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Die vertragsärztliche Bedarfsplanung erfolgt durch die Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen auf Grundlage der vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien. Die Krankenversorgung in Krankenhäusern ist eine öffentliche Aufgabe des Landes sowie der Landkreise und kreisfreien Städte. Der Umfang der Sicherstellungsverpflichtung wird im Krankenhausplan und per Bescheid gegenüber dem Krankenhausträger festgestellt. Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) nimmt bevölkerungsmedizinische Aufgaben auf der Grundlage des Öffentlichen Rechts wahr, unter anderem in den Bereichen Gesundheitsvorsorge, Gesundheitsförderung, Krankheitsverhütung und Schaffung gesunder Lebensbedingungen. Der öffentliche Gesundheitsdienst ist kommunal. Die Aufgabenwahrnehmung, insbesondere in der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung, ist grundsätzlich subsidiär zur ambulanten und stationären Versorgung.