Staatskanzlei

Brandenburg gegen Betreuungsgeld

veröffentlicht am 12.03.2013

Brandenburg dringt im Bundesrat auf die Abschaffung der Betreuungsgeldregelung. Wie Jugendministerin Martina Münch während der Kabinettssitzung in Forst heute mitteilte, wird Brandenburg mit Niedersachsen und Rheinland-Pfalz zu diesem Zweck eine Bundesratsinitiative einbringen. „Das Betreuungsgeld setzt bildungs-, integrations- und familienpolitisch falsche Anreize, weil es Kindern den Zugang zu frühkindlicher Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe verschließen kann“, begründete Münch den Vorstoß Brandenburgs. So lange nicht genügend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, gibt es nach ihren Worten auch nicht die Wahlfreiheit, ein Kind zu Hause selbst zu betreuen oder in eine Einrichtung zu schicken. Münch: „Statt den Ausbau der Kita-Plätze für die Jüngsten zu sichern, setzt die Bundesregierung weiter auf das Betreuungsgeld. Das ist Geld, das dringend für den Kita-Ausbau gebraucht wird!“ Nach Angaben von Münch liegen die jährlichen Kosten für das Betreuungsgeld künftig bei mehr als einer Milliarde Euro. Nur mit einem Bruchteil dieses Betrages beteilige sich der Bund derzeit an den laufenden Kosten für neu geschaffene Krippenplätze. „Würde der Bund die Mittel des Betreuungsgeldes zusätzlich in den quantitativen und qualitativen Ausbau von Kitas investieren, könnten wir mehr Erzieherinnen und Erzieher in den Einrichtungen beschäftigen, die Betreuungsqualität weiterentwickeln und die frühkindliche Bildung stärken“, betonte Münch. Hintergrund: Bund, Länder und Kommunen hatten sich 2007 darauf verständigt, bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Ab August sollen ein- und zweijährige Kinder bundesweit einen Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung erhalten. Brandenburg ist auf den steigenden Betreuungsbedarf gut vorbereitet. Es gilt bereits ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht zu Hause erziehen können. Mehr als 30.000 Kinder besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege – das sind deutlich mehr als 50 Prozent der Unter-Dreijährigen.