Staatskanzlei

Landkreise und kreisfreie Städte sollen Einbürgerungsverfahren übernehmen

veröffentlicht am 05.03.2013

Verfahren zur Einbürgerung sollen zum Beginn des nächsten Jahres vollständig von den Landkreisen und kreisfreien Städten übernommen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf über die Zuständigkeit in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten vor, den das Kabinett am Dienstag in Potsdam verabschiedete. Innenminister Dietmar Woidke betonte, damit würden Wege für künftige Neubürger kürzer, die Verfahren einfacher und die Beratungsqualität besser. Woidke: „Vom engeren Kontakt der Antragsteller mit den Behörden vor Ort verspreche ich mir noch stärkere Impulse für die Integration. Antragsteller und kommunale Behörden können beispielsweise frühzeitig erkennen, wo mögliche Probleme bestehen und diese beseitigen.“ Die Regierung komme mit dem Gesetzentwurf einer langjährigen Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach, fügte Woidke hinzu. Die Kommunen erhalten für die zusätzlichen Ausgaben einen finanziellen Ausgleich. Das Land rechnet mit Zahlungsverpflichtungen von bis zu 250.000 Euro jährlich. Im vergangenen Jahr entschied das Innenministerium in knapp 800 Einbürgerungsfällen. Diesbezügli-che Anträge werden schon jetzt bei den Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltungen entgegengenommen und vorgeprüft.